Der Aufbau eines Gerüstes gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines gelernten Gerüstbauers. Er trägt die Verantwortung für die Sicherheit der auf der Konstruktion arbeitenden Handwerker und muss sich demnach an festgelegte Normen und Regelungen halten, um Absturzgefahren zu minimieren. Auf Geruestbau.org erhalten Sie wissenswerte Fakten zum sachgemäßen Gerüstaufbau!

Die Vorgehensweise beim Aufbau eines Schutz- oder Arbeitsgerüstes richtet sich nach der vorangegangenen detaillierten Gerüstplanung und muss unter festgelegten DIN-Normen, sowie den Regeln der Bau-Berufsgenossenschaft (BGR), vollzogen werden. Diese Gerüstaufbau-Richtlinien unterscheiden sich je nach Bauart der Konstruktion, so folgen beispielsweise Hängegerüste einer anderen Aufbauanleitung als Schalungsgerüste für Betonierarbeiten.
Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Gerüstaufbau
In erster Linie müssen dem Gerüstbauer sämtliche Regeln der Technik bekannt sein, darunter vor allem die DIN-Vorschriften. Er sollte Fachkenntnisse über die Anfertigung von Entwürfen, statischen Gerüstberechnungen und Plänen, sowie Praxiserfahrungen beim Auf-, Um- und Abbau besitzen. Weiterhin werden Kenntnisse über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz verlangt, die in den BGR festgehalten sind. Eine wesentliche Voraussetzung für einen sachgemäßen Gerüstaufbau bilden aber eigene Erfahrungen, die kompetente Gerüstbauer, welche Sie hier auf Geruestbau.org finden können, ausmachen.
Bevor ein Aufbau von Gerüsten vollzogen werden kann, erfolgt bei Sonderkonstruktionen (Gerüsten außerhalb der Regelausführung bzw. ohne den Zulassungsbescheid im Gerüstbau) eine statische Gerüstberechnung. Dabei sind alle eingesetzten Baustoffe und -teile inklusive ihrer Werkstoffangaben miteinzubeziehen. Ebenso müssen skizzenhafte Gerüstzeichnungen angefertigt werden, wenn von der Regelausführung abgewichen wird. Generell genügen hier einfache Striche, welche die Gerüstelemente darstellen, aus. Ebenso werden Verbindungselemente, Füße und Gerüstverankerungen lediglich durch vereinfachte Symbole kenntlich gemacht. Sollten allerdings Regelabweichungen vorhanden sein, müssen diese im Detail gezeichnet werden. Grundsätzlich gilt, dass Gerüstzeichnungen immer vor Ort vorliegen und stets zugänglich sein müssen.
Des Weiteren existieren Anforderungen an eingesetzte Materialien, die während der komplexen Gerüstmontage zusammengesetzt werden. Aus Sicherheitsgründen müssen diese in einwandfreiem Zustand und geprüft sein.Tragende Gerüstbauteile, die aus Stahl bestehen, dürfen eine Wanddicke von mindestens 2,0 mm nicht unterschreiten, während Seitenschutzteile ab 1,5 mm zulässig sind, außerdem sind alle Teile mit Korrosionsschutz zu versehen. Werden die Stahlrohre mit Kupplungen verbunden, ist eine Nennwanddicke von mindestens 3,2 mm einzuhalten, bei Aluminiumrohren als Seitenschutz genügen 2,0 mm bzw. 2,5 mm bei den übrigen Aluteilen. Werden die Rohre zusammen mit Kupplungen verwendet, ist eine Wanddicke von mindestens 4,0 mm festgelegt. Holzbauteile werden in Sortierklassen eingeteilt und sind geringstenfalls 3,5 cm dick. Es werden nur die Klassen S 10 und MS 10 nach DIN 4074 für Gerüste verwendet, außerdem muss das Holz scharfkantig sein und an den Enden nicht aufgerissen sein. Der Umgang mit geleimtem Holz ist vom jeweiligen Hersteller vorgeschrieben und während der Gerüstnutzung zu beachten. Handelt es sich um neu entwickelte Bauteile, müssen diese immer ein Brauchbarkeitsnachweis hinsichtlich der Materialanforderungen erfüllen, bevor es zu einem Gerüstaufbau kommen kann.
Brauchbarkeitsnachweis vor einem Gerüstaufbau
Brauchbarkeit bedeutet, dass Stand-, Arbeits- und Betriebssicherheit gewährleistet sind, indem sie für die genutzte Gerüstbauart, zum Beispiel für das aus vorgefertigten Bauteilen bestehende Rahmengerüst, eindeutig nachgewiesen werden und nur geprüfte Werkstoffe und Materialien zum Einsatz kommen. Der Nachweis der Brauchbarkeit gilt als erbracht, wenn die jeweiligen DIN-Normen und BG-Regeln eingehalten sind bzw. das Gerüst durch eine statische Berechnung geprüft und zugelassen ist. Es ist auch möglich, die Brauchbarkeit nachzuweisen, indem alle Gerüstbauteile ein Prüfzeichen erhalten oder eine Typengenehmigung vorweisen können. Diese werden von der obersten Baubehörde des jeweiligen Bundeslandes vergeben, wobei das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin der autorisierte Ansprechpartner ist. Ohne einen Brauchbarkeitsnachweis darf kein Gerüstaufbau stattfinden, um die Sicherheit von Arbeitern oder Passanten nicht zu gefährden.
Maßnahmen vor einem Gerüstaufbau
Bevor ein Gerüstaufbau durchgeführt werden kann, muss ferner eine Gefahrenanalyse vorgenommen werden. Diese beinhaltet die üblichen Gefahrenpunkte, wie zum Beispiel elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Rohrleitungen, Schächte und Kanäle, Anlagen mit Explosionsgefahr, Kran- und Förderanlagen sowie nicht begehbare Bauteile (z.B. Glas). Auch die Abstimmung mit der Verkehrssituation bezüglich des Straßen-, Schienen-, Luft- und Wasserverkehrs muss vorgenommen und bei einem möglichen Gerüstumbau neu überdacht werden. Sind neben den Gerüstbauern auch andere Handwerker an der Baustelle tätig, sollte ebenso eine Abstimmung mit den dazugehörigen Unternehmen stattfinden, um Gefährdungen auszuschließen. Überdies dürfen öffentliche Anlagen, wie Feuermelder oder Kabelschächte, sowie Anfahrts- und Fluchtwege nicht verbaut werden. Der Sicherheitsabstand zu elektrischen Leitungen ist ebenfalls einzuhalten, es sei denn, diese werden in Absprache mit den Eigentümern abgeschaltet oder isoliert. Folgender Abstand (m) ist in Abhängigkeit mit der Nennspannung (kV) einzuhalten:
bis 1 kV: 1,0 m
über 1 kV bis 110 kV: 3,0 m
über 110 kV bis 220 kV: 4,0 m
über 220 kV bis 380 kV: 5,0 m
kV unbekannt: 5,0 m
Klärung der Zuständigkeiten für den Gerüstaufbau
Der zuständige Gerüstbauunternehmer ist für die Sicherheit beim Auf-, Um- und Gerüstabbau verantwortlich. Diese umfasst auch die vorschriftsmäßige Errichtung und das Übergabeprotokoll an den Verantwortlichen, welcher als Nutzer auftritt. Weiterhin ist ein Vorgesetzter zu bestimmen, welcher die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten sicherstellt und ein Aufsichtsführender, der die Gerüstbauarbeiten, wie zum Beispiel die korrekte Belastung des Gerüstes, überwacht. Bevor die Gerüstbauteile eingebaut werden können, muss aber noch eine Sichtkontrolle erfolgen, wobei beschädigte Teile (zum Beispiel defekte Gerüstdurchstiege) nicht verwendet werden dürfen. Sind alle Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt, kann der Gerüstaufbau beginnen.
Die Vorgehensweise beim Gerüstaufbau
Der eigentliche Gerüstaufbau fängt mit dem sogenannten Anlegen an, um die Grundrissfläche des Gerüstes und dessen Anordnung vor der jeweiligen Fassade eines Gebäudes zu bestimmen. Im folgenden Video sehen Sie im Zeitraffer, wie der Aufbau eines Gerüstes vollzogen wird:
Der sachgemäße Gerüstaufbau in festgelegter Reihenfolge
Dabei muss sich der Gerüstbauer in vielen Fällen auch an der Lage von Balkonen, Nischen, Erkern, Rundungen und Simsen orientieren. Neben den Regelausführungen sind ferner Aufbau- und Verwendungsanleitungen zu beachten. Hier sind die einzelnen Schritte detailliert für jede Gerüstbauart erklärt und abgebildet. Grundsätzlich gilt, dass die Konstruktionen auf ausreichend tragfähigen Untergrund (zum Beispiel abgetragenem Beton) aufzubauen sind. Bei einem nichttragfähigen Untergrund treten bei Belastung der Gerüstverankerungen Setzungen auf, welche die Standfestigkeit des Gerüstes gefährden. Neben der Sicherstellung der Tragfähigkeit werden zusätzliche Unterlagen (Bohlenstücke, Kanthölzer, Stahlträger) verlegt, welche – je stärker sie sind – eine bessere und gleichmäßigere Lastverteilung gewährleisten. Bei Witterungseinflüssen, wie starkem Regen, können Unterspülungen auftreten, die vor einer weiteren Nutzung mit verdichtetem Kies oder einer harten Betonsohle ersetzt werden müssen. Geländeneigungen sind mit Fußplatten auszulegen, um sie zu begradigen. Die Neigung wird dann durch schwenkbare Fußspindeln oder großflächige Keilen aufgehoben. Bei fahrbaren Arbeitsbühnen gelten gesonderte Regeln nach DIN 4422.
Der Gerüstaufbau erfolgt dann zügig und möglichst ohne Unterbrechungen, sodass die Zeitspanne mit den größten Gefährdungen gering gehalten werden kann. Durch Sperrungen und Kennzeichnungen wird innerhalb dieser Zeit das Gerüst vor unbefugtem Betreten und Benutzen gesichert. Gerüstteile, wie Verankerungen und Verstrebungen, sind parallel zur Gerüstaufstockung zu montieren. Sind Ständer und Rahmen aufgebaut, müssen die Gerüstbeläge mit einer Mindestbreite von 0,50 m ausgelegt werden. Während der gesamten Auf- und Abbauarbeiten ist eine fortlaufende Standsicherheit zu gewährleisten. So auch beim Anbringen des Gerüstseitenschutzes, der in der Regel aus drei Teilen besteht (Bordbrett, Geländer- und Zwischenholm). Nur in wenigen Ausnahmefällen, wie beispielsweise eine niedrigere Höhe der Belagfläche über der Aufstellhöhe von 2,00 m, kann auf einzelne Teile oder den gesamten Schutz verzichtet werden. Zur Einhausung der Arbeitsstätte werden unter anderem langlebige Kederplanen aus PVC genutzt, um den Tätigkeitsbereich wasser- und staubdicht zu halten.
Beachtenswertes zum Gerüstaufbau
Werden Gerüstteile im Rahmen des Gerüstaufbaus vertikal transportiert, muss sichergestellt werden, dass in jeder Gerüstlage geringstenfalls ein Gerüstbauer steht. Außerdem ist es festgeschrieben, dass das Gerüstfeld durch Geländer- und Zwischenholme gesichert wird und Gerüstelemente keinesfalls geworfen werden dürfen. Ist die Gerüstfeldhöhe größer als 8,00 m, sind Bauaufzüge zu verwenden, es sei denn, diese Höhe ist kleiner als 14,00 m und die gesamte Länge der Konstruktion beträgt maximal 10,00 m.
Bei Fertigstellung des Gerüsts ist die Verantwortung mit der Unterschrift im Übergabeprotokoll dem Nutzer zu übertragen. Dieser muss auch über Kenntnisse der Teilflächenlast des Gerüstes bzw. der Gerüst-Flächenpressung verfügen, um die Konstruktion nicht mit Materialien, Werkstoffen und Personen zu überlasten.
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