Generell müssen nach der Vorschrift DIN 4420 sämtliche frei stehende Gerüste verankert werden. Dies verhindert ein Kippen oder Abknicken der Konstruktion. Die genaue Platzierung der Gerüstverankerungen ist sowohl in der Vorschrift festgelegt als auch von den Gerüstherstellern vorgeschrieben. Auf Geruestbau.org erhalten Sie wissenswerte Informationen zur Regelausführung, den Verankerungsmitteln und Probebelastungen!

Die Gerüstverankerung nach DIN 4420 besagt, dass bei allein nicht standsicheren Gerüsten am Bauwerk zug- und druckfeste Verankerungen eingesetzt werden müssen. Diese Maßnahme soll die Gerüstständer des mehrteiligen Arbeitsgerüstes vor Windlasten und Horizontalkräften schützen und sie davor bewahren, auszuknicken. Die maximalen Abstände richten sich nach statistischen Berechnungen, die Lage sollte in der Nähe von Knotenpunkten sein. Ist dies nicht möglich, sind zusätzliche Riegel und Verstrebungen einzubauen. Die Montage der Gerüstverankerungen erfolgt gleichzeitig mit dem stufenweisen Gerüstaufbau, allerdings dürfen Sie nicht an Schneefanggittern, Blitzableitern, Dachrinnen, Fallrohren, Fensterrahmen oder nicht tragfähigen Fensterpfeilern bzw. Bauwerksteilen befestigt werden. Zusätzlich ist die Konstruktion mit einer Gerüstverankerung am Boden zu sichern.
Regelausführung der Gerüstverankerung
Die Anordnung der Gerüstverankerung von Stahlrohr-Kupplungsgerüsten wird durch den Anschluss an beiden Ständern und Längsriegeln bestimmt. Die Gerüsthalter dürfen hier maximal 0,40 m vom Knoten entfernt sein. Die maximalen Abstände der Verankerung von Systemgerüsten, worunter auch das aus vorgefertigten Bauteilen bestehende Modulgerüst zählt, sind im jeweiligen Zulassungsbescheid angegeben. Wird davon abgewichen, müssen statistische Nachweise erbracht werden. Bestandteil der Zulassung sind außerdem Verankerungsraster, welche die vertikale und horizontale Lage der Ankerpunkte und -kräfte angeben. Eine Besonderheit bildet die Verankerung von Leitergerüsten, die mit sogenannten Dübelarmen ausgeführt wird und einen maximalen Abstand von 4,00 m zulässt. Überdies ist die Gerüstverankerung WDVS, also die Befestigung von Ankern in einer Wärmedämmverbundsystem-Fassade zu beachten. Hier wurde eine spezielle Gerüstverankerung entwickelt, die dauerhaft und wiederverwendbar sind. Für zusätzliche Gerüstbekleidungen, wie zum Beispiel die Gerüstplane, müssen weitere Verankerungen mit eingerechnet werden.
Verankerungsmittel und Probebelastungen der Gerüstverankerung
Bei Verankerungsmitteln handelt es sich um Schrauben, die auf ihre Tragfähigkeit hin geprüft werden müssen. Dies kann durch die Bauartzulassung des Instituts für Bautechnik, durch statistische Berechnungen oder durch sogenannte Probebelastungen erfolgen. Die im Bereich der Gerüstverankerung festgelegten Vorschriften besagen, dass bei der Gerüstmontage nur Schrauben mit einem Durchmesser von mindestens 12 mm genutzt werden dürfen. Mit speziellen Prüfgeräten sind an der Verwendungsstelle mindestens fünf Probebelastungen vorzunehmen und die Anzahl der Verankerungspunkte zu erhöhen, wenn einige der Dübelbefestigungen bei der Messung versagen. Die Prüfergebnisse müssen protokolliert werden, und während der Standzeit des Gerüstes zur Verfügung stehen.
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