Die Belastung eines Gerüstes ist von der Gerüstgruppe abhängig. Dabei müssen die flächenbezogenen Nutzgewichte der jeweiligen Belagflächen beachtet werden, um die vorgesehene Belastung zu berechnen und diese dann mit der zulässigen Belastung zu vergleichen. Auf Geruestbau.org erfahren Sie alles Wissenswerte zur Berechnung der verschiedenen Lasten einer Belagfläche.

Zur Berechnung der Gerüst Belastung, müssen einige Größen und die Gerüstgruppe bekannt sein. Das Gerüst selbst wird in sechs verschiedene Gerüstgruppen eingeteilt. Das Arbeitsgerüst der Gerüstgruppe 1 darf lediglich für Inspektionsarbeiten verwendet werden, die zulässige Belastung der Konstruktion liegt hier bei 150 kg je Belagfläche. Zulässige Arbeiten für die Gerüstgruppen 2 und 3 sind zum Beispiel Maler- oder Dachdeckungsarbeiten. Die Gruppen 4-6 sind für Arbeiten gedacht, bei denen Baustoffe und -teile auf dem Gerüst gelagert werden müssen, wie etwa bei Mauer- oder Putzarbeiten.
Größen zur Berechnung der Belastung vom Gerüst
Bei dem komplexen Gerüstaufbau müssen sich die Arbeiter an vorgegebene Normen und die Gerüstzeichnungen halten. Gleiches gilt auch für die Benutzung, denn die Last vom Gerüst und deren Berechnung ist vom Deutschen Institut für Normen (DIN) festgelegt worden. Dabei ist der Ständerabstand mit der Belagbreite zu multiplizieren und Sie erhalten als Produkt die Belagfläche, welche Sie mit dem Nutzgewicht der jeweiligen Gerüstgruppe multiplizieren. Davon ziehen Sie das Gewicht einer Person ab, die mit 100 kg anzusetzen ist. Das Ergebnis ist die verbleibende zulässige Gerüst Last, von welcher Sie eventuelle Werkzeuge oder Baustoffe subtrahieren müssen.
Ein Beispiel für Gerüstgruppe 3:
Ständerabstand 2,20 m
Belagbreite 0,70 m
Belagfläche 2,20 m x 0,70 m = 1,54 m²
zulässige Belastung 1,54m² x 200 kg/m² = 308 kg
– 1 Person (100 kg) = 208 kg
= verbleibende zulässige Belastung
Besonderheiten der Belastung vom Gerüst
Bei Hänge- oder Auslegergerüsten während der Gerüstnutzung gibt es weitere Vorschriften, wie Sie das Gerüst belasten dürfen. Auslegergerüste sind der Gerüstgruppe 3 und somit einem Nutzgewicht von 200 kg/m² zuzuordnen. In Fällen, bei denen die Einzelteile schmaler als 0,35 m sind, beträgt die Last sogar nur 150 kg für eine Belagfläche. Hängegerüste hingegen können den Gruppen 1-3 zugeordnet werden. Weitere Vorschriften aus der Neufassung der Berufsgenossenschaft Bau erlauben auf einem 6 m² großen Gerüstfeld eine Nutzlast von 2,0 kN/m² und jede Aufhängung mit maximal 12 kN. Alle Restfeldflächen dürfen einer Belastung von 0,75 kN/m² ausgesetzt werden. Zu beachten ist weiterhin, dass eine statische Gerüstberechnung zu erfolgen hat, sollte das Gerüst nicht in Regelausführung und strikt nach DIN-Vorschriften aufgebaut werden können.
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