Geruestbau.org Icon
Sicherheit im Gerüstbau

Sicherheit und Verantwortlichkeit bei der Nutzung von Gerüsten

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 09. Mai 2025
Lesedauer: 6 Minuten
© DA4554 / istockphoto.com

Arbeiten auf Gerüsten – kaum ein anderer Beruf birgt so viele Risiken. Klar also, dass Bauherren sich den Kopf über die Haftung von Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Baugerüsten zerbrechen. Für Laien ist die Rechtslage tatsächlich schwer zu durchschauen. Insbesondere die Haftungsfrage zwischen einem Grundstückseigentümer und den Gerüstbauunternehmen sorgt oft für Verwirrung. Wann haftet das Unternehmen und in welchen Fällen wird der Grundstückseigentümer zur Verantwortung gezogen und was ist mit dem Gerüst am Privatgrundstück?

Was ist ein Gerüst, was ist bei der Verwendung rechtlich zu beachten?

Von Holz und Seilen zu hochmodernen Konstruktionen, haben sich Gerüste im Laufe der Zeit weiterentwickelt, um nicht nur Stabilität, sondern auch Sicherheit beim Arbeiten in Höhen zu bieten. Grundsätzlich wird ein Gerüst verwendet, um sicheren Zugang zu Gebäuden oder anderen Strukturen in der Höhe während Bau-, Renovierungs- oder Wartungsarbeiten zu ermöglichen. Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Gerüsten, die einerseits nach der Bauart und zum anderen nach dem Verwendungszweck unterschieden werden. 

Eines haben alle Gerüste gemeinsam, sie bergen trotz hoher Sicherheitsvorkehrungen nach wie vor ein hohes Unfallrisiko und deshalb unterliegt die Nutzung von Gerüsten auch strengen gesetzlichen Bestimmungen.

Was ist die DGUV Information?

Die Nutzung von Gerüsten wird in Deutschland in der DGUV Information 201-001 geregelt. Diese Verordnung regelt, in Anlehnung an geltende Arbeitsschutzgesetze, Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsstättenverordnung, die Nutzung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten

Wann brauche ich ein Gerüst?

Bei Arbeiten ab einer Arbeitshöhe von drei Metern, bzw. einer Absturzhöhe von zwei Metern ist die Verwendung von Gerüsten gesetzlich vorgesehen. Die DIN-Norm 4420 regelt detailliert die Anforderungen an Schutz- und Arbeitsgerüste.

Wer darf Bau- und Arbeitsgerüste aufstellen?

Wird ein Baugerüst auf öffentlicher Fläche aufgestellt, muss die Montage und Abnahme zwingend von dazu befähigen Personen durchgeführt werden. Zum Aufbau und zur Abnahme befähigt sind, Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Gerüstbauer-Handwerk und über die notwendige praktische Berufserfahrung verfügen.

Auf Privatgrund darf auch der Laien das Gerüst aufstellen, jedoch immer unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Als Privatperson ist man jedoch bei der Höhe eingeschränkt, denn ab einer gewissen Höhe sind keine Gerüste zur Selbstmontage verfügbar und man muss wieder auf ein Unternehmen für Gerüstbau zurückgreifen.

Für geringere Arbeitshöhen erhält man im Fachhandel jedoch sichere und einfach zu montierende Gerüste aller Art. Man kann sich für sein Bauvorhaben ein eigenes Gerüst kaufen oder eines für die Dauer der Arbeit mieten. Je nach Bauvorhaben sollten Informationen über das passende Gerüst eingeholt werden.



Sicherheit am Gerüst: Wer ist verantwortlich und wer haftet bei Unfällen

Viele Bauherren fragen sich, inwiefern sie für Unfälle auf der Baustelle, in diesem Fall durch Sturz vom Gerüst, zur Verantwortung gezogen werden können. Die Frage ist durchaus berechtigt, denn die Haftungsfrage bei der Verwendung von Baugerüsten ist tatsächlich etwas verworren.

Verantwortlichkeit des Bauherren

Die Verantwortung für die allgemeine Sicherheit auf der Baustelle trifft grundsätzlich den Bauherren, sprich Grundstückseigentümer. Dadurch, dass er für die Aufstellung des Gerüstes ein Unternehmen beauftragt, überträgt er an dieser Stelle jedoch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Errichtung und Sicherheit des Gerüstes auf diesen. Das gilt jedoch nur bis zu Abnahme des Gerüstes. Jetzt muss der Bauherr wieder aufpassen, denn für Schäden während des Bauprojektes kann er wieder belangt werden, respektive die von ihm für das Bauvorhaben beauftragen bauleitenden Personen.

Verantwortlichkeit des Aufstellers

Der Gerüstaufsteller ist für den fachmännischen Auf-, Um- und Abbau und für die Prüfung nach der Montage des Gerüstes verantwortlich. Er ist verpflichtet, das Gerüst vor der Übergabe final zu überprüfen und dem Bauherren ein einwandfreies Gerüst zu übergeben. Sofern kein Servicevertrag geschlossen wird, ist der Aufsteller nicht für später eintretende Schäden und einem daraus resultierenden Unfall oder Sachschaden verantwortlich zu machen. 

Verantwortlichkeiten des Gerüstbenutzers

Auf Baustellen werden Gerüste üblicherweise von verschiedenen Unternehmen und deren Arbeitern benutzt – Maurer, Maler, Dachdecker, um nur einige zu nennen. Jeder Arbeitgeber, der das Gerüst von seinen Angestellten benutzen lässt, ist für deren Sicherheit verantwortlich. Daher sollte er vor Beginn der Arbeit die Sicherheit des Arbeitsplatzes nd somit auch das Gerüst überprüfen. Außerdem sind die Nutzer verantwortlich für die sachgemäße Nutzung des Gerüstes und die Meldung von eingetretenen Schäden an den Bauherren.

Private Verwendung von Gerüsten

Doch was, wenn man privat ein Baugerüst am eigenen Grundstück aufstellen möchte? Folgendes ist beim Arbeiten mit Gerüsten als Privatperson zu beachten.

Darf man als Privatperson Gerüste aufstellen?

Bei Arbeiten am Haus, wie dem Streichen der Fassade oder für Reparaturen am Dach ist oft der Einsatz eines Gerüsts notwendig. Selbstverständlich darf man auch als Privatperson Gerüste selbst aufstellen. In der Regel ist keine Baugenehmigung erforderlich, solange das Gerüst ausschließlich auf dem eigenen Grundstück steht und keine Passanten gefährdet werden.

Wer haftet bei privaten Gerüsten?

Die Haftung bleibt in diesem Fall beim Grundstücksbesitzer, der in diesem Fall zugleich Nutzer und Aufsteller in einer Person ist. Doch neben dem eigenen Risiko sollten dabei Sachschäden an Dritten nicht außer Acht gelassen werden, denn auch private Handwerker trifft die Verkehrssicherungspflicht. 

Um Unfälle bei Arbeiten mit Gerüsten von vornherein zu vermeiden, sollten diese Punkte für mehr Sicherheit am Baugerüst befolgt werden.

7 Schritte zum sicheren Baugerüst

  1. Die Wahl des richtigen Gerüstes für das Bauvorhaben.
  2. Beschaffung der Genehmigungen zur Errichtung des Baugerüsts (wenn erforderlich).
  3. Montage von Plattformen, Geländer und Fußleisten. Diese Komponenten bieten Stabilität und ermöglichen es den Arbeitern, sich sicher darauf zu bewegen.
  4. Anbringen von Gerüstschutznetzten, sie schützten Personen und andere Objekte vor herabfallenden Gegenständen und Materialien und können Abstürze verhindern.
  5. Sichere Zugangswege wie Treppen und Leitern.
  6. Prüfung des Gerüstes durch eine hierfür befähige Person.
  7. Regelmäßige Überprüfung der einzelnen Komponenten und allgemeinen Zustands des Gerüstes.

Fazit

Auch wenn das Baugerüst in den Bauprojekten meist ein Schattendasein fristet und die meisten einfach nur froh sind, wenn die Fassade wieder frei ist, spielt das Baugerüst eine wichtige Rolle für die Sicherheit und den Erfolg des Projektes. Doch trotz aller Vorsicht und Gewissenhaftigkeit bergen Arbeiten auf Gerüsten immer noch ein Risiko. Daher ist die Frage nach der Haftung für Schäden und Unfälle wichtig zu klären. Bauherren, Grundstückseigentümer, Gerüstaufsteller – es ist wichtig, dass sich alle ihre Pflichten kennen und sich ihrer Haftung gegenüber Arbeitern und Dritter bewusst sind.

Über unsere*n Autor*in
Geruestbau.org Team
Geruestbau.org ist das Fachportal für Gerüstbau und Gerüstbauer. Die Redaktion von Geruestbau.org erstellt aktuelle Tipps und Ratgeber zu Gerüstthemen aller Art.