Sicherheit und Arbeitsschutz beim Gerüstbau sind heikle Themen, die einen geregelten Rahmen benötigen. Die folgenden TOP 5 sollen klären, wer in der Verantwortung steht und welche Besonderheiten es bei mehreren Bauunternehmen gibt.
Für die Sicherheit bei Bauvorhaben und dem damit oft verbundenen Bau von Gerüsten gibt der Gesetzgeber durch das Sozialgesetzbuch den rechtlichen Rahmen vor. Betriebsgenossenschaften fungieren als Versicherer und Kontrollinstanz. Der Bauherr tritt als Koordinator der Baustellensicherheitsmaßnahmen auf, oder gibt dieses Amt an Dritte ab. Doch gerade bei mehreren Bauunternehmen gilt es einige Besonderheiten zu beachten.
Welche Maßnahmen sollten zur Unfallvermeidung explizit ergriffen werden?
Der Gerüstbauer, idealerweise vertreten durch einen Meister im Gerüstbau, hat für den Schutz während der gesamten Arbeit (Auf-, Um- und Abbau) Sorge zu tragen. Ebenfalls garantiert er für unbeschädigtes und vollständiges Gerüstmaterial. Sollten Konstruktionsteile fehlen, oder nach dem Aufbau übrig sein, wird das Gerüst nicht in Betrieb genommen. Zudem wird spezielle Arbeitsschutzkleidung nach DIN EN 397 für Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Vor Arbeitsbeginn sollten detaillierte Unterweisungen für die Arbeit auf dem Gerüst erfolgen.
Was kann der einzelne Mitarbeiter zusätzlich tun?
Baustellenmitarbeiter, die das Baugerüst nutzen, stellen sich versetzt auf die unterschiedlichen Ebenen des Gerüsts. So wird verhindert, das herabfallendes Material oder Arbeitsgerät keine anderen Mitarbeiter auf darunterliegenden Plattformen verletzt.
Wer trägt die Verantwortung für die Arbeitssicherheit auf dem Gerüst bei mehreren Bauunternehmen
Jeder Bauunternehmer ist als Arbeitgeber und Gerüstnutzer für die Sicherheit seiner Mitarbeiter bei Nutzung und Teilnutzung von Baugerüsten verantwortlich. Bevor ein Bauunternehmen Arbeiten auf dem Gerüst ausführt, hat es sich immer über die Freigabe des Gerüsts zu informieren und diese nachprüfen zu lassen.
Welche Personen stehen in besonderer Verantwortung?
Jeder Baustellenmitarbeiter hat selbverständlich Sorge zu tragen, dass Sicherheitsrichtlinien des Arbeitsschutzes eingehalten und umgesetzt werden. Als oberste Instanz fungiert jedoch eine befähigte Person zur Aufsicht, welche durch eine entsprechende Ausbildung und zeitnahe Berufserfahrung geschult ist. Ähnlich verhält es sich mit der befähigten Person zur Prüfung. Diese prüft vor Inbetriebnahme des Baugerüsts, ob dieses für den Verwendungszweck geeignet ist, Last-, Breit-, und Höhenklasse den geforderten Normen entsprechen und ob Material- und Konstruktionsmängel vorliegen.
Wie sieht eine Prüfung des Baugerüsts aus?
Die befähigte Person zur Prüfung wird vom jeweiligen Bauunternehmen beauftragt, nach dem das Gerüst erbaut, gekennzeichnet und freigegeben wurde. Der Prüfungsvorgang wird schriftlich protokolliert. Es wird zudem empfohlen, das Protokoll mindestens 3 Monate nach Standzeit aufzubewahren.