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Berufsbild Gerüstbau

Meister im Gerüstbau

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 06. Dezember 2019
Lesedauer: 2 Minuten

Haben sie einige Jahre Berufserfahrung und suchen eine spannende Herausforderung? Dann können Sie die Ausbildung zum Meister anstreben. Um sich im Gerüstbauhandwerk selbständig zu machen, muss man den Meister-Titel erworben haben. Der Meisterzwang, wie diese Regel häufig genannt wird, gilt für den Gerüstbau seitdem das Handwerk als Vollhandwerk in die Handwerksordnung aufgenommen wurde.

Der Meister ist durch seine besondere Ausbildung befähigt, auch komplexe Probleme seines Handwerks selbständig zu lösen. Er ist für die Sicherheit und für die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Des Weiteren muss er neben den fachlichen Gebieten auch in rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen geschult sein. Schließlich muss der Meister in der Lage sein, einen Betrieb eigenverantwortlich zu führen. Eine weitere wichtige Qualifikation, die Sie als Meister besitzen, ist die Fähigkeit, die Ausbildung der Lehrlinge zu leiten.

Prüfungsinhalte der Meisterausbildung im Gerüstbau

Die Meister-Prüfung im Gerüstbau untergliedert sich thematisch in vier Bereiche: Neben den praktischen Fähigkeiten, die im ersten Teil unter Beweis gestellt werden müssen, liegt im zweiten Teil der Schwerpunkt auf den fachtheoretischen Kenntnissen des Prüflings. Im Anschluss beschäftigt man sich mit den bereits erwähnten rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten. Da der angehende Meister in der Berufspraxis auf die eine oder andere Art Führungsaufgaben wahrnehmen wird, stehen abschließend Arbeits- und Berufspädagogik auf dem Prüfungsplan.

Meister im Gerüstbau: Der Prüfungsablauf

Im Rahmen der praktischen Prüfung müssen Sie als Prüfling ein Meisterprüfungsprojekt ausführen. Innerhalb von maximal drei Tagen wird dieses Meisterstück erstellt und in einem Fachgespräch den Prüfern vorgestellt. Die Aufgabenstellung beinhaltet Entwurfszeichnung, Kalkulation, Detailzeichnungen, Montageanweisungen sowie Aufmaß und Abrechnung. Außerdem ist ein unmittelbarer Kundenbezug gegeben.

Anschließend stellt die Prüfungskommission eine sogenannte Situationsaufgabe. Es wird geprüft, ob der Meister-Anwärter spontan und innerhalb von maximal vier Stunden die fachlichen Anforderungen des Handwerks eigenständig beurteilen kann. Die Prüfungskommission stellt zwei fehlerhafte Baugerüste auf, die durch den angehenden Meister überprüft werden müssen. Ein Traggerüst muss auf jeden Fall begutachtet werden. Arbeitsgerüste kommen als zweite Gerüstart in Betracht.

Die Anforderungen der Teile drei und vier sind in der gemeinsamen Verordnung über die Anforderungen der Meisterprüfung festgelegt.

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