Geruestbau.org Icon
Berufsbild Gerüstbau

Förderungen und Weiterbildungen im Gerüstbau

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 24. Februar 2022
Lesedauer: 7 Minuten
© hxdbzxy / istockphoto.com

In der Branche des Gerüstbaus gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur Weiterbildung, die teilweise auch gefördert werden – sowohl finanziell als auch durch andere Unterstützungen. Erfahren Sie bei Gerüstbau.org mehr über Ihre Weiterbildungschancen und mögliche Förderungen!

Eine geförderte Weiterbildung für den Gerüstbauer bietet die Möglichkeit, den eigenen Wissensstand zu erweitern: Hier erfahren Gerüstbauer zum Beispiel mehr über die Montage verschiedener Systembauteile der Gerüste. Darüber hinaus können auch neue Fachgebiete erschlossen werden, die im Gerüstbau nützlich sein können. Bei einigen Weiterbildungen können zudem staatliche oder private Förderungsangebote in Anspruch genommen werden.

Wieso sollten sich Gerüstbauer weiterbilden?

Die Weiterbildung im Gerüstbau hat natürlich in erster Linie Vorteile für Sie selbst: Eine Fortbildung bietet durch das umfangreichere Fachwissen die Gelegenheit, ein höheres Gehalt zu bekommen. Außerdem haben Sie so deutlich bessere Aufstiegschancen, denn einige Weiterbildungen gehen mit deutschlandweit anerkannten Abschlüssen einher. Nicht zuletzt können wissbegierige Handwerker damit die eigene Fachkenntnis erweitern und mehr über neue Themenbereiche erfahren.
Auch der Arbeitsmarkt und die jeweiligen Kunden profitieren natürlich von gut ausgebildeten Gerüstbauern: Durch die neu erworbenen Kenntnisse können Arbeitsabläufe versierter ausgeführt werden. Damit sind diese Fortbildungen auch im Interesse des Arbeitgebers. Interessierte Gerüstbauer können sich über Förderungen für die geplante Weiterbildung informieren – dazu gibt es mehrere Anlaufstellen und Möglichkeiten.

Weiterbildungsmöglichkeiten im Gerüstbau

Möglichkeiten der Fortbildung

Eine der günstigsten Möglichkeiten, sich selbst weiterzubilden, ist die geeignete Fachliteratur. Diese kann vor allem beim Einsatz von Spezialgerüsten und ebenfalls für Auszubildende nützlich sein. Sie finden die passenden Werke zum einen in Bibliotheken und bei Handwerkskammern, aber auch in verschiedenen Kursen und Seminaren erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, Fachliteratur mitzunehmen.

Seminare werden häufig vom Bundesverband Gerüstbau initiiert und organisiert. Dabei wird unterschieden zwischen Anpassungs- und Aufstiegsweiterbildungen: Anpassungsweiterbildungen eignen sich dafür, das eigene Wissen aufzufrischen und auf den neuesten Stand zu bringen. Aufstiegsweiterbildungen werden angeboten, um einen Abschluss zu erhalten: Gerüstbauer werden hier häufig zu Kolonnenführern oder Gerüstbaumeistern weitergebildet. Für viele Weiterbildungen werden Förderungen angeboten. Gerüstbauer haben natürlich auch die Möglichkeit, sich in Form eines Studiums fortzubilden. In manchen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, auch ohne Hochschulreife ein Studium in einem passenden Studiengang zu beginnen – geeignet ist hier beispielsweise das Bauingenieurwesen.

Weiterbildung zum Kolonnenführer, Gerüstbaumeister und zur befähigten Person

Die Weiterbildung zum Gerüstbaumeister erfolgt über eine Prüfung, die nur nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder Gesellenprüfung abgehalten werden kann. Nach der Ausbildung muss der Gerüstbauer zusätzlich einige Jahre Berufserfahrung vorweisen können, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Die Prüfung selbst besteht aus vier Teilen: Fachpraxis, Fachtheorie, BWL und Recht sowie Ausbildungseignung.

UNSER TIPP:
Als Gerüstbaumeister ist im Anschluss auch der Schritt in die Selbstständigkeit oder ein Studium möglich, da der Meistertitel auf einer Ebene mit dem Bachelor der Hochschule steht. Eine Förderung der Selbstständigkeit ist durch Weiterbildungen über den Europäischen Sozialfonds möglich, der Schulungen anbietet und Darlehen vergibt.

Die Prüfung zum Kolonnenführer im Gerüstbau kann nach der staatlichen Prüfungsverordnung jeder ablegen, der mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Gerüstbauer hat. Auch Gerüstbauer mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem einschlägig oder sonstig anerkannten Ausbildungsberuf müssen ein Jahr beziehungsweise zwei Jahre in diesem Beruf gearbeitet haben, um zum geprüften Kolonnenführer ernannt werden zu können.
Dem Abschluss geht ein sechswöchiger Lehrgang mit anschließender Prüfung voraus.

Mit einer Weiterbildung zur befähigten Person zur Prüfung im Gerüstbau sind Sie berechtigt, die einzelnen Bauteile und Gerüste auf ihre Sicherheit und Stabilität zu überprüfen. Eine solche Fortbildung erfolgt in Form eines Seminars und beinhaltet unter anderem die rechtlichen und praktischen Grundlagen sowie Kenntnisse über Aufgaben und Pflichten. Ein solches Seminar befähigt damit zur Gefährdungsbeurteilung im Gerüstbau, die in diesem Beruf besonders wichtig ist. Zur Teilnahme sind meistens grundsätzliche alle Auftraggeber und –nehmer mit einer abgeschlossenen Ausbildung und Berufserfahrung befähigt, die zeitnah in Gerüstbaufirmen tätig sind. Mit Abschluss des Seminars sind die Teilnehmer zur Überprüfung der Betriebssicherheit der Baustelle in der Lage.



Welche Weiterbildungen werden gefördert und welche Förderungsmaßnahmen gibt es?

Finanzielle Förderungen und Begünstigungen

Für Verbands- und Innungsmitglieder des Gerüstbauhandwerks gibt es besondere Förderungen für die einzelnen Weiterbildungen. Besonders bei den Seminaren und Kursen haben Mitglieder der Bundesinnung, des Bundesverbandes Gerüstbau sowie des Güteschutzverbandes Stahlgerüstbau e. V. einen finanziellen Vorteil, da sie nur einen Teil der Kosten selbst übernehmen müssen. Darüber hinaus geben Verbände und Innungen Empfehlungen für die Seminare und passende Literatur heraus.

Wer sich in Form der Meisterprüfung weiterbilden will, kann auch staatliche Förderungen in Anspruch nehmen: Nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz kann für eine solche Prüfung das Meister-BAföG beantragt werden.

Auch für die Weiterbildung zum Kolonnenführer sind Förderungen erhältlich. Die Sozialkasse bietet über ausgewählte Handwerkskammern Lehrgänge an. Teilnehmen können gewerbliche Mitarbeiter von Gerüstbaubetrieben, die am Sozialkassenverfahren teilnehmen, sofern sie bestimmte praktische Erfahrungen bzw. Vorqualifikationen im Gerüstbau nachweisen können. Bei einem solchen Lehrgang wird der Mitarbeiter vom Arbeitgeber angemeldet. Bei teilnahmeberechtigten Arbeitnehmern wird das Gehalt während der sechs Wochen weiter gezahlt, da die Sozialkasse diese Kosten übernimmt. Darüber hinaus werden die Unterkunft, die Verpflegung und die Reisekosten gefördert.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, die angefallenen Kosten zum Teil von der Steuer abzusetzen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Fortbildungsmaßnahme einen konkreten Bezug zur Verbesserung der Berufstätigkeit hat.

Bildungsurlaub

In vielen Bundesländern ist arbeitsrechtlich geregelt, dass die Mitarbeiter eines Unternehmens einen sogenannten Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung oder Bildungszeit beantragen können. In diesem Zeitraum haben sie die Möglichkeit, sich weiterzubilden. Das normale Gehalt wird dabei wie beim gewöhnlichen Urlaub weiter ausgezahlt. Diese Zeit ist allerdings begrenzt: In Berlin werden innerhalb von zwei Jahren zum Beispiel zehn Tage Bildungsurlaub gewährt. Hier können daher individuelle Abweichungen je nach Bundesland und Arbeitsvertrag auftreten.

Kredite und Stipendien

Eine andere weitere Maßnahme zur Förderung von Aus- und Weiterbildungen ist die Aufnahme eines Kredits. Dieser wird zum Beispiel von der Bundesregierung gewährt und ist im Gegensatz zu BAföG unabhängig von Einflussfaktoren wie dem elterlichen oder dem eigenen Einkommen erhältlich. Dieser Kredit ist an die persönlichen Bedürfnisse anpassbar und soll vor allem junge Menschen bei Erst-, Zweit- oder Folgeausbildungen unterstützen.
Auf Weiterbildungen im Handwerk sind zum Beispiel die Förderungen der Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk e. V. angepasst. Hier werden besonders begabte, junge Handwerker finanziell unterstützt, um ihnen die Gelegenheit zu bieten, die eigenen Talente und Fähigkeiten auszubauen. Außerdem können sich die jungen Handwerker in Wettbewerben messen. Individuell erhalten die Begünstigten der Förderung bis zu drei Jahre lang maximal 6.000 €. Diese Leistung wird über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, kurz SBB, erbracht. Die SBB bietet auch ein Stipendium für Arbeitnehmer an, die bereits Berufserfahrung gesammelt haben und ihre Berufstätigkeit mit einem Studium verbinden möchten. Unter dem Slogan „Aufstieg zur Bildung“ werden jährlich 1.000 Stipendien vergeben, die besonders begabten Fachkräften die Chance auf eine Erweiterung und Vertiefung ihres Fachwissens geben soll.

Fazit

Eine Weiterbildung im Gerüstbau öffnet viele Türen und kann zudem finanziell gefördert werden, sodass für den Arbeitnehmer keine oder nur geringe Kosten anfallen. Die Förderung der Weiterbildung erfolgt meistens über staatliche Einrichtungen oder die Sozialkasse. So können Arbeitnehmer nicht nur beruflich aufsteigen und dadurch mehr Gehalt verdienen, sondern stellen darüber hinaus gut ausgebildete Fachkräfte dar, die auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden. Auch Arbeitgeber ziehen einen Vorteil aus gut ausgebildeten Mitarbeitern: Werden diese beispielsweise zur befähigten Person geschult, kann die Baustelle deutlich sicherer betrieben werden. Durch die Förderungen für diese Weiterbildungen fallen finanzielle Hindernisse weg.

Über unsere*n Autor*in
Geruestbau.org Team
Geruestbau.org ist das Fachportal für Gerüstbau und Gerüstbauer. Die Redaktion von Geruestbau.org erstellt aktuelle Tipps und Ratgeber zu Gerüstthemen aller Art.