An die Altersvorsorge sollten Sie nicht erst denken, wenn Sie bereits mitten im Leben stehen. Vor allem in risikoreichen Branchen, bei denen ein frühzeitiger Einstieg in die Rente auf Grund der körperlichen Verfassung üblich ist, sollte lieber zu früh als zu spät an die finanzielle Absicherung im Alter gedacht werden. Erfahren Sie mehr auf Gerüstbau.org.
Der Beruf des Gerüstbauers fordert insbesondere den Körper der Arbeiter auf besondere Art und Weise. Die Anstrengungen, die mit diesem Berufsbild verbunden sind, können dabei vor allem im Alter, aber auch bei frühzeitigen Erkrankungen, zu einem Problem werden. Es ist daher essenziell für Gerüstbauer, schon frühzeitig vorzusorgen, um finanzielle Engpässe und Altersarmut zu vermeiden. Auch das Szenario einer Berufsunfähigkeit sollten Gerüstbauer stets im Blick behalten.
Die Pflichtversicherung und die Zeit danach
Grundsätzlich sind Gerüstbauer dazu verpflichtet, 18 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Dies jedoch bietet keinen ausreichenden Schutz und sorgt lediglich für eine finanzielle Grundsicherung. Gerüstbauer sollten sich daher schon früh die Frage stellen, wie ihre Vorsorge nach Ablauf dieser 18 Jahre gestaltet werden kann und welche Vorteile sich hieraus ergeben. Auch während der Pflichtzeit kann es dabei sinnvoll sein, parallel vorzusorgen. Die Riester-Rente als staatlich gefördertes Vorsorgemodell bietet hier unter Umständen eine Möglichkeit, schon während der anfänglichen 18 Jahre optimierte Vorsorge zu betreiben. Welche privaten und subventionierten Vorsorgeaufwendungen sich jedoch tatsächlich lohnen, kann pauschal nicht beantwortet werden. Betroffene Personen sollten daher gründlich kalkulieren und die verschiedenen Alternativen in einem detailgenauen Vergleich überprüfen.
So kann auch eine Kapitallebensversicherung eine Möglichkeit sein, für das Alter vorzusorgen. „Diese ist aber nicht insolvenzgeschützt“, erklärt Klaus-Jörg Diwo, Fachanwalt für Versicherungsrecht. Ganz risikofrei ist dieses Unterfangen daher nicht und sollte keinesfalls als einzige Vorsorge-Variante genutzt werden.
Absicherung bei Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeit trifft Arbeitnehmer in jeder Branche hart, wenn nicht ausreichend vorgesorgt wurde. Auch Gerüstbauer sind von diesem Szenario nur allzu häufig betroffen, weswegen sie sich mit entsprechenden Versicherungen und Vorsorge-Alternativen auseinandersetzen sollten. Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind dabei sehr vielfältig und reichen von Verletzungen bis hin zu Grunderkrankungen der Psyche und des Körpers. Im Baugewerbe steigt das Risiko einer Berufsunfähigkeit vor allem, weil eine gute körperliche Fitness gefragt ist und da die Unfallwahrscheinlichkeit beim Arbeiten auf und an den Gerüsten recht hoch ist. Umso entscheidender ist es also für Gerüstbauer, sich rechtzeitig für den Fall einer Berufsunfähigkeit abzusichern, um bei Eintreten des Szenarios nicht vor finanziellen Problemen zu stehen. Dies betrifft auch die Familie des Arbeitnehmers, weswegen eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu den wichtigsten Punkten bei der privaten Vorsorge zählt.
Auch wenn die Vorsorge in Bezug auf Berufsunfähigkeit bereits bei der Einhaltung der Arbeitssicherheit beginnt, erstreckt sich dieses Themenfeld deutlich weiter. Zusätzlichen Schutz bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die entweder bei einem regulären Versicherer der auch bei einer fachinternen Versicherung wie der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA) abgeschlossen werden kann.
Es lohnt sich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon frühzeitig abzuschließen, da die Versicherer oftmals eine sehr detaillierte Risikoanalyse vornehmen. Ist der Gerüstbauer bei der Antragsstellung guter Gesundheit, so erhöht sich seine Chance auf eine entsprechende Versicherung.
Die Option der Zusatzversorgungskasse
Gerüstbauer haben die Möglichkeit, ebenfalls bei der SOKA, das Angebot der Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes zu nutzen. Dann haben die Betroffenen die Chance, ihren Anspruch auf Beihilfe für die Dauer der Berufstätigkeit zu erhalten. Hierfür gibt es jedoch eine Mindestwartezeit von sechzig Monaten, weswegen ein frühzeitiger Abschluss der Zusatzversorgung wichtig ist.
Nach dem Abschluss der Zusatzversorgung haben Gerüstbauer die Chance, eine monatliche Beihilfe sowohl zur gesetzlichen Rentenzahlung als auch zu einer Rente der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten. Außerdem abgedeckt sind Beihilfen zu weiteren Rentenformen wie:
• Witwenrente
• Waisenrente
• Halbwaisenrente
Die Zusatzversorgung bietet daher nicht nur Schutz vor Altersarmut, sondern bewahrt auch die Hinterbliebenen des Versicherten vor finanziell schwierigen Zeiten. Weitere Informationen zur Zusatzversorgungskasse, ihren Leistungen und Konditionen, finden interessierte Gerüstbauer hier.