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Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 06. Dezember 2019
Lesedauer: 2 Minuten

Aufgrund der demografischen Entwicklung wird es immer wichtiger, zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Neben privaten Rücklagen kann auch die überbetriebliche Vorsorge ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut sein – zu diesem Zweck wurde die Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes ins Leben gerufen.

Die Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes vereint die Interessen des Bundesverbandes Gerüstbau e.V. und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Im Jahre 2012 war sie für 34.855 Anwärter und 2.015 Rentner zuständig, die entsprechend der individuellen Einzahlungen in die Kasse unterschiedliche finanzielle Auszahlungen erhalten. Geruestbau.org stellt die wichtigsten Leistungen vor und sagt Ihnen, wonach sich die Höhe der Rentenauszahlung berechnet!

Leistungen der Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes

Die Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes gewährt eine monatliche Beihilfe zur gesetzlichen Rente sowie zu den Rentenauszahlungen einer gesetzlichen Unfallversicherung, sofern die Erwerbsfähigkeit bei unter 50 Prozent liegt. Zudem deckt die Zusatzversorgungkasse des Gerüstbaugewerbes die Beihilfe zur gesetzlichen Witwen-, Witwer-, Waisen sowie Halbwaisenrente ab.

Die Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes ist eng verknüpft mit der Sozialkasse, deren Leistung hauptsächlich aus Lohnzahlungen bei Arbeitsausfällen und an Feiertagen besteht.

Für wen gelten die Ansprüche und wie hoch fallen sie aus?

Wie hoch der Anspruch auf eine Beihilfe durch die Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes ausfällt, richtet sich danach, wie lange der Arbeitnehmer im Gerüstbaugewerbe tätig war, wobei eine Mindestwartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Beschäftigungsverhältnisse in einem Nebengewerbe, etwa dem Maler- und Lackiererhandwerk oder dem Steinmetzhandwerk, können ebenfalls angerechnet werden. Begrenzt miteinbezogen werden können Zeiten, in denen der Arbeitnehmer entweder krank oder arbeitslos war oder an einer Berufsförderung teilgenommen hat.

Die Beihilfe erstreckt sich von monatlich 9,20 Euro für 120 Monate Wartezeit bis hin zu einer Vollbeihilfe in Höhe von 86,92 bei einer Wartezeit von 440 Monaten. Versicherte, die nach dem 01. Januar 2001 mindestens 60 Monate für einen Gerüstbaubetrieb gearbeitet haben, erhalten eine monatliche Teilbehilfe von 4,60 Euro. Die Beihilfe für Hinterbliebene wird einmalig ausbezahlt und beträgt zwischen 276,10 und 1.370,26 Euro.

Fazit

Die Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes zahlt eine monatliche Rente an Arbeitnehmer, die langjährig im Baugewerbe tätig waren sowie an deren Hinterbliebene. Diese tariflich festgelegte überbetriebliche Form der Rente stellt somit eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente und zur Bekämpfung von Altersarmut dar.

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