Wie in kaum einem anderen Beruf sind Gerüstbauer extrem von Witterungsbedingungen abhängig und besonderen Gefahren ausgesetzt. Deshalb ist es wichtig, Arbeitsausfälle zu kompensieren – dafür setzt sich die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes ein.

Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes bietet eine finanzielle Absicherung in einem risikoreichen Berufsfeld. © BIRD-Perspektive
Vor allem die kurzen Beschäftigungszeiten und regelmäßige Arbeitsausfälle in den Wintermonaten machten Angestellten im Gerüstbaugewerbe in der Vergangenheit besonders zu schaffen – deshalb wurde 1981 die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, bestehend aus dem Bundesverband Gerüstbau e.V. und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (damals IG Bau-Steine-Erden), ins Leben gerufen. Zu ihrem 30. Geburtstag im Jahre 2011 konnten die beiden Parteien auf eine gelungene Zusammenarbeit zurückblicken – was sich in diesen Jahren konkret verbessert hat, lesen Sie in diesem Beitrag auf Geruestbau.org!
Leistungen der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
Die Leistungen der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes bestehen vor allem in der Erstellung und Durchsetzung von Tarifverträgen, die Gerüstbauern eine soziale Absicherung garantieren sollen. So darf die Erhöhung der Mindestlöhne im Jahr 2013 auch als ein Erfolg dieser Lobbyarbeit gewertet werden. Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes will aber nicht nur den Status quo beibehalten, sondern auch für eine qualitative Weiterbildung innerhalb der Branche sorgen.
Das Leistungsspektrum deckt vor allem die folgenden Aspekte ab:
- Gehaltsauszahlungen bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall
- Lohnzahlungen an Feiertagen wie Weihnachten und Neujahr
- vergüteter Urlaub
- berufliche Aus- und Fortbildung
Wer langjährig in die Sozialkasse eingezahlt hat, erhält im Alter ergänzend zur gesetzlichen Rente einen monatlichen Beitrag von der Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes, die auch Geld an Hinterbliebene auszahlt.
Für wen sorgt die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes?
Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes versorgt heute rund 30.100 gewerbliche und 4.200 angestellte Arbeitnehmer in 2.940 Gerüstbaubetrieben. Darunter fallen alle Unternehmen, deren überwiegender Betriebszweck es ist, mit eigenem oder fremdem Material gewerblich Gerüste zu erstellen – inklusive der zugehörigen Vor- und Nacharbeiten. Miteinbezogen sind ebenfalls Betriebe, die als Subunternehmer mit fremdem Gerüstmaterial Gerüste aufstellen, sowie Betriebe, die lediglich Gerüstmaterial verleihen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit muss die Tarifverträge im Gerüstbauhandwerk allerdings erst für allgemein verbindlich erklären. Erst danach erhalten die Verträge der Sozialkasse des Gerüstbauhandwerks ihre Rechtsgültigkeit.