Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes feierte am 08.06.2011 im Hotel Kloster Johannisberg in Wiesbaden ihr dreißigjähriges Bestehen. Seit 30 Jahren setzt die Kasse alle gesetzlichen Tarifverträge um. Die tariflichen Bestimmungen sind somit die Leistungen der Sozialkasse. Geruestbau.org stellt Ihnen im Folgenden die wichtigste Aufgabe der Sozialkasse vor.

Die Bestimmungen der Tarifverträge werden im Gerüstbau von den Sozialkassen verwaltet. © BIRD-Perspektive
Sobald die Tarifverträge vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit für allgemein verbindlich erklärt wurden, regelt die Sozialkasse für das Gerüstbaugewerbe die Organisation und Finanzierung für rund 30.000 Beschäftigten der Gerüstbau-Branche. Der Bundesverband des Gerüstbaus ist gemeinsam mit der Gewerkschaft IG Bau Träger der Kasse und verantwortlich für alle tariflichen Bestimmungen. Die Gewerkschaften handeln gemeinsam mit ihren Vertragspartnern und den Erwerbstätigen des Handwerks nach allen Vorschriften des Gerüstbaus tarifliche Einigungen aus.
Die Sozialkasse organisiert insbesondere die Ausbildung sowie alle weiteren Bildungsmöglichkeiten für Gerüstbauer, ermittelt den Urlaubsanspruch der Beschäftigten, organisiert Überbrückungsgelder, kümmert sich um den Lohnausgleich und Übergangsbeihilfen, errechnet Beitragshöhen und -abführungen, koordiniert Verfahrensabläufe, erstellt Zusatzversorgungskarten für technische und kaufmännische Angestellte des Gerüstbaugewerbes und regelt alle tariflichen Einigungen.
Tarifverträge im Gerüstbau – Wer ist davon betroffen?
Alle Tarifverträge im Gerüstbauhandwerk müssen vorerst vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit für allgemein verbindlich erklärt werden. Erst dann sind die Verträge für die Sozialkasse des Gerüstbauhandwerks und den Arbeitern des Handwerks rechtskräftig. Alle vertraglichen Einigungen müssen von den Gerüstbaubetrieben angewendet werden, deren überwiegender Betriebszweck es ist, mit einem oder fremden Material gewerbliche Gerüste zu erstellen, einschließlich der zugehörigen Vor- und Nachbearbeitung.
Die tariflichen Verträge ziehen alle Betriebe mit ein, die direkt oder indirekt etwas mit dem Gerüstbau zu tun haben. Unternehmen, die mit eigenem oder fremdem Gerüstmaterial Gerüste aufstellen, sind ebenso davon betroffen, wie Betriebe die lediglich Gerüstmaterial wie auch unterschiedliche Arten von Arbeitsbühnen verleihen. Darüber hinaus sind auch noch Betriebe betroffen, die in einem engeren Verhältnis mit Firmen des Gerüstbauhandwerks zusammenarbeiten, wie kaufmännische und/oder organisatorische Verwaltungen, Transportunternehmen, Vertriebe für Gerüstmaterial, Planungsbüros, Labors oder Prüfinstitutionen.
Betriebsberatungen erklären Tarifverträge
Die Tarifverträge werden in sogenannten Betriebsberatungen an alle Unternehmen des Gerüstbaugewerbes weitergeleitet. Um auf die wachsenden technischen Anforderungen, die hohen körperlichen Belastungen, den Witterungsabhängigkeiten und wechselnden Arbeitsverhältnissen auf das Gerüstbauhandwerk reagieren zu können, müssen Sozialkasse und Betriebe eng zusammenarbeiten. In Betriebsberatungen wird vor Ort über das Verfahren im Gerüstbauhandwerk informiert. Hierbei werden alle tariflichen Bestimmungen für die Berechnungen aller einzelnen Ansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer geregelt.
Die Soka des Gerüstbaus ist berechtigt in regelmäßigen Abständen Betriebsprüfungen vorzunehmen, um klare Auskünfte über betriebliche Einkünfte zu gewinnen. Denn die Soka ist auch für die Zahlung von Beihilfen zur gesetzlichen Rente verantwortlich.
Der Hauptsitz der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes liegt in Wiesbaden. Weitere Informationen zum Gerüstbau finden Sie jedoch auf Geruestbau.org. Hier können Sie auch den Fachmann in Ihrer Umgebung finden.