Im Bauwesen sind eine Reihe von Normen, Regeln und Gesetze zu beachten, die in verschiedenen Verordnungen, Vorschriften und technischen Baubestimmungen definiert sind. Hierbei gelten einige Teile des Arbeitsschutzgesetzes, welche der Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit dient. Im Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs sind die Berufsgenossenschaften (BG) als gesetzliche Unfallversicherung dazu verpflichtet alle Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefährdungen einzuleiten.
Somit arbeiten Gesetzgeber, Genossenschaften und die Privatwirtschaft enge im Bereich des Arbeitsschutzes zusammen und versuchen gemeinsame Sicherungs-Maßnahmen zu entwickeln. Gerade in der Baubranche besteht durch die vielen Gefahren ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, was besondere Maßnahmen und Vorschriften zur Vorbeugung von diesen Gefahren fordert. Gefährdungs- beurteilungen stellen hierbei ein wichtiges Element dar. Da im Gerüstbau Arbeiten in unterschiedlichen Höhen verrichtet werden, schreiben Gerüstbau Vorschriften wie die Absturzsicherung vor, dass Einrichtungen vorhanden sein müssen, die ein Abstürzen von Personen verhindern. Sowohl die Baustellenverordnung als auch die Betriebssicherheitsverordnung verpflichten den Bauherrn Sicherungsmaßnahmen auf den Baustellen zu koordinieren oder sie an einen Dritten zu übertragen. Eben durch diese Instanzen soll die richtige Nutzung von Arbeitsmitteln überwacht werden. Der Staat schafft hierbei die Gesetze, die Bauunternehmen werden in die Sorgfaltspflicht gerufen und Institutionen wie auch Genossenschaften werden als gesetzliche Versicherer und Kontrollinstanz hinzugezogen.
Gerüstbau Vorschriften und Eigenverantwortung
Verschiedene Behörden und Institutionen versuchen anhand von entwickelten Unfallverhütungsvorschriften Gefahren auf den Baustellen zu minimieren. Dabei ist nicht nur der Bauherr zur Verantwortung verpflichtet. BG Vorschriften richten sich zwar in erster Linie an den Bauherrn und sollen ihm dabei helfen, seine Pflichten zur Einhaltung des Gesundheitsschutzes und Sicherheit einzuhalten. Doch können BG Regeln auch als Richtlinien für alle Arbeitnehmer verstanden werden. Für den richtigen Umgang von Arbeitsmitteln im Baubereich ist jeder Nutzer verpflichtet. Unfälle können verhindert werden, wenn der Gerüstbauer sorgfältig mit den Gerüstteilen umgeht.
Gerüstbau Vorschriften und Bauplanung
Die richtige Arbeitsvorbereitung der einzelnen Bauschritte kann Fehler im Umgang mit Arbeitsmitteln verhindern und Montagearbeiten erleichtern. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des öffentlichen Auftraggebers und verpflichtet die Bauunternehmen einer Vertragsklausel, dass diese sich an technische Baubestimmungen halten. Allgemeine technische Vertragsbestimmungen für Gerüstbauleistungen regeln die DIN 18451 und sind Grundlage für die Sicherheit des Gerüstbaus. Durch die VOB sind zunächst alle vertraglichen Einzelheiten, wie Verwendung von Bauteilen und ihr Geltungsbereich etc. geregelt. Ein Prüfprotokoll hält die Einzelheiten der Bauplanung schriftlich fest.
Bei Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten kommen die Gerüstbau Vorschriften zum Tragen. Sie stellen spezifische Anforderungen für den Gerüsthersteller und Anwender zusammen, die für die Regelausführung der jeweiligen Gerüstbauart notwendig sind. Auch berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk sind in diesem Regelwerk enthalten.
Wenn alle Sicherheitsmaßnahmen beachtet, das Baumaterial auf Mängel überprüft, Schutzvorrichtungen angebracht und die baulichen Maßnahmen geregelt sind, kann einer ordentlichen Montage des Gerüsts nichts mehr im Wege stehen. Wenn Sie Fragen zu Gerüstbau Vorschriften haben, lassen Sie sich von Fachleuten oder ihrem Gerüst-Profi vor Ort beraten. Sie finden den Gerüstbauer in Ihrer Nähe auch online hier bei Geruestbau.org.