Geruestbau.org Icon
Vorschriften

Prüfprotokoll – für die Sicherheit im Gerüstbau

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 20. Mai 2020
Lesedauer: 3 Minuten

Selten kommt eine Baustelle ohne den Gerüstbau aus. Vor allem der Hochbau sowie Sanierungsarbeiten an Hausfassaden und die Rekonstruktion von Bauobjekten sind ohne den Gerüstbau kaum mehr denkbar.

Pruefprotokoll

Prüfprotokoll für Arbeits- und Schutzgerüste für Sicherheit im Gerüstbau © hAdamsky – flickr.com

Bauarbeiten sind meist abhängig von der Sorgfalt des Gerüstbaus. Die Sicherheit des Gerüsts ist ein elementar wichtiger Baustein für einen reibungslosen Ablauf eines Bauprojekts. Dennoch stellt der Gerüstbau nur eine zeitlich befristete Hilfsleistung auf Baustellen dar. Nicht selten kam es in der Vergangenheit zu Unfällen, weil sich Gerüstbauer weder an Gerüstbau Vorschriften noch an die Betriebssicherheitsverordnung gehalten haben und deshalb die Montagearbeit wegen des zeitlichen Drucks zu schlampig durchgeführt wurde. Meist müssen Gerüstbauunternehmen schnell und effizient arbeiten, um pünktliche Baustarts einhalten zu können. Der Gerüstbau stellt im Wesentlichen nur eine Dienstleistung, wie den Auf- und Abbau der Gerüste, zur Verfügung. Diese zeitlich befristete Hilfsleistung kann allerdings die eigentliche Bauhauptphase in ihrer Wirtschaftlichkeit deutlich beeinflussen. Um die Sicherheit, die im Gerüstbau an oberster Stelle steht, stets zu gewährleisten, müssen Prüfprotokolle in der Arbeitsvorbereitung eingehalten werden. Das Prüfprotokoll für Arbeits- und Schutzgerüste soll eine Hilfestellung bei der Umsetzung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und oder BG Vorschriften darstellen, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren bei Bauarbeiten einzudämmen.

Prüfprotokoll der Arbeits- und Betriebssicherheit

Während der Bauphase nutzen unterschiedliche Handwerksbetriebe teilweise gleichzeitig das Gerüst, um ihre Aufträge zu erfüllen. Die Arbeits- und Betriebssicherheit sind für die Gerüstnutzer daher wichtige Voraussetzungen für ihre Tätigkeiten. Um die Prüfpflicht zu erfüllen, muss Punkt für Punkt das Protokoll während der Prüfung abgearbeitet werden. Zur Überprüfung des Gerüsts gehören dabei Vollständigkeit des Seitenschutzes, Ausbildung der Belagebenen, Einrüstung an Gebäudeecken, Abstand zwischen Bauwerk und Belagkanten, Überprüfung der Gerüstzugänge sowie Ausbildung der Schutzgerüste. Das Prüfprotokoll wird nach abgeschlossener Prüfung des Gerüsts auf etwaige Mängel und deren Beseitigung ausgefüllt. Die Ergebnisse der Überprüfung der Verankerung sind in einem Verankerungsprotokoll zu dokumentieren. Nach der sorgfältigen Überprüfung und dem Vermerk im jeweiligen Prüfprotokoll wird vom Gerüstersteller eine Kennzeichnung des Gerüsts für die Dauer der Benutzung angebracht. Darin wird angeführt, welche Gerüstgruppe vorliegt, die Kennzeichnung nach DIN 4420, das Nutzgewicht und Adresse sowie Telefonnummer des Gerüstbau-Unternehmens. Die Kennzeichnung ist mit einer Freigabe des Gerüsts gleichzusetzen. Bei Fragen können Sie sich vom Fachmann beraten lassen oder informieren Sie sich im Online-Ratgeber von Geruestbau.org!

Über unsere*n Autor*in
Geruestbau.org Team
Geruestbau.org ist das Fachportal für Gerüstbau und Gerüstbauer. Die Redaktion von Geruestbau.org erstellt aktuelle Tipps und Ratgeber zu Gerüstthemen aller Art.