Geruestbau.org Icon
Berufsbild Gerüstbau

Arbeitsschutzgesetz wahren und Arbeitszeiten einhalten

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 29. April 2021
Lesedauer: 4 Minuten

Arbeitnehmer im Handwerk haben oftmals andere Arbeitsbedingungen als Arbeitnehmer in Dienstleistungsunternehmen. Neben Sicherheitsregelungen gelten für sie beispielsweise gesonderte Arbeitszeiten. Was das Arbeitsschutzgesetz über die Arbeitszeiten aussagt, erfahren Sie auf Geruestbau.org.

Für Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe gilt der Bundesrahmentarifvertrag im Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe). Er beinhaltet unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, welches auch die Arbeitszeiten regelt. So gelten beispielsweise im Sommer andere Arbeitszeiten als im Winter. Auch zwischen den Gewerken gibt es Unterschiede. Welche Regelungen im Gerüstbau gelten, erfahren Sie hier.

Die Arbeitszeiten laut Arbeitsschutzgesetz

Für die Arbeitszeit im Gerüstbau gilt eine Regelung, die nicht im BRTV-Baugewerbe vermerkt ist. Sie sind unter dem Punkt Arbeitsschutz noch einmal gesondert in einem entsprechenden Tarifvertrag vermerkt. So beträgt laut diesem Arbeitsschutzgesetz die wöchentliche Arbeitszeit im Gerüstbauhandwerk 39 Stunden– In anderen Handwerksberufen liegt die Arbeitszeit bei 40 Stunden / Woche. Auf Grund tariflicher oder arbeitsrechtlicher Regelungen kann die Arbeitszeit auch geringer, jedoch nie höher ausfallen. Für Jugendliche gelten gesonderte Arbeitszeiten, da hier das Jugendarbeitsschutzgesetz greift. Die tägliche Arbeitszeit für Arbeitnehmer allgemein beträgt im Durchschnitt acht Stunden sowie 30 Minuten Pause, die mindestens nach sechs Stunden Arbeit genommen werden muss. Laut Arbeitsstättenverordnung muss die Pause in einem wettergeschützten und ruhigen Ort möglich sein. Die Begrenzung auf acht Stunden täglich kommt dem Gesundheitsschutz aller Beschäftigten auf der Baustelle zu Gute. Andernfalls ist die Konzentration sowie Leistung, die zur Wahrung der Sicherheit benötigt wird, nicht mehr gewährleistet. Laut Arbeitsschutzgesetz kann die Arbeitszeit in Ausnahmefällen bis zu zehn Stunden täglichen betragen. Die Überstunden sollen durch Freizeitausgleich abgegolten werden.

Achtung
Für das Gerüstbaugewerbe gilt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Demnach sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, den Beginn, das Ende sowie die Dauer der Arbeitszeit der eigenen oder entliehenen Arbeiter aufzuschreiben. Diese Aufzeichnungen müssen zwei Jahre aufbewahrt werden können.

Ist Fahrzeit Arbeitszeit?

Die Arbeitszeit beginnt am Betriebssitz oder der Betriebsstätte und endet auch dort. Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber können jedoch spezielle Regelungen vereinbaren. Die Fahrt zur Arbeit ist laut Arbeitsschutzgesetz keine Arbeitszeit, außer der Beschäftigte ist während der Fahrt für die Firma aktiv. Das bedeutet, er arbeitet währen der Fahrzeit. Demnach ist für den Fahrer des Wagens die Fahrzeit auch Arbeitszeit. Bearbeitet der Beifahrer während der Fahrzeit Bauunterlage, so kann er sich die Fahrzeit ebenfalls als Arbeitszeit aufschreiben. Andernfalls ist für Arbeitnehmer im Handwerk die Fahrt zur Baustelle Freizeit.

Arbeitsschutzgesetz: Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen

Grundsätzlich ist das Arbeiten auf Baustellen an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Dennoch gibt es hier Ausnahmen – die teilweise nicht einmal genehmigt werden müssen. Dies gilt unter anderem für Straßenbauarbeiten an Verkehrsknotenpunkten oder Instandhaltungsmaßnahmen an Schienen und Brücken des Nahverkehrs. Auch bei Notfällen wie zum Schutz von Personen und Gegenständen bei Unwetterwarnungen gelten beim Arbeitsschutzgesetz als Ausnahme für Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagsarbeit. Erst, wenn der Arbeitnehmer an fünf Sonntagen in Folge arbeitet, bedarf es der Genehmigung vom Amt für Arbeitsschutz. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Termin einer Baufirma nicht eingehalten werden kann.

Die Ausnahmen: Mehrarbeit und Nachtarbeit

Bei Montage- und Baustellen, also auch für Gerüstbau, kann das Amt für Arbeitsschutz in Ausnahmefällen eine tägliche Arbeitszeit von über zehn Stunden genehmigen (§15 Abs.1 ArbZG). Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Baustelle weit entfernt ist. Den Arbeitnehmern wird somit ein verlängertes Wochenende ermöglicht. Dennoch darf die im Arbeitsschutzgesetz vermerkte Arbeitszeit von durchschnittlich acht Stunden täglich auch in diesem Fall nicht überschritten werden. Drohen Unwetter und die Arbeiten müssen rechtzeitig beendet werden, so gestattet das Arbeitsschutzgesetz bei den Arbeitszeiten auch in diesem Fall Ausnahmen. Laut Arbeitsschutzgesetz müssen die Arbeitszeiten so gelegt werden, dass sich der Arbeitnehmer noch ausreichend erholen kann (mindestens elf Stunden Ruhe). Zusätzlich muss der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei starker Hitze Erholungszeiten ermöglichen. Erholungszeiten sind keine Pausenzeiten. Diese Erholungszeiten sind auch bei schwerer körperlicher Anstrengung (tragen von Schutzmasken etc.) zu gewähren.

Fazit

Die Arbeitszeiten sind im Arbeitsschutzgesetz sowie im Bundesrahmentarifvertrag im Baugewerbe geregelt. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer, die im Gerüstbau arbeiten, eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche. Das Arbeitsschutzgesetz sieht eine tägliche Arbeitszeit von durchschnittlich acht Stunden plus 30 Minuten Pause vor. In Ausnahmefällen ist Mehrarbeit sowie Nachtarbeit erlaubt. Auch Wochenendarbeit ist – teilweise ohne Genehmigung – erlaubt. Wichtig ist, dass die Ruhezeiten sowie die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eingehalten werden.

Über unsere*n Autor*in
Geruestbau.org Team
Geruestbau.org ist das Fachportal für Gerüstbau und Gerüstbauer. Die Redaktion von Geruestbau.org erstellt aktuelle Tipps und Ratgeber zu Gerüstthemen aller Art.