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Vorschriften

Baustellenverordnung – für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 21. Mai 2020
Lesedauer: 2 Minuten

Auf Baustellen verbergen sich viele unterschiedliche Gefahren. Sowohl Ungenauigkeiten bei Montagearbeiten, als auch der unkorrekte Aufbau der Baustellenabsicherung können Gefahren nach sich ziehen. Für Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen ist in erster Linie der Bauherr verantwortlich. Er hat für Schutz und Ordnung auf der Baustelle Sorge zu tragen.

Da allerdings dort viele Arbeiter aus unterschiedlichen handwerklichen Berufen zur selben Zeit oder nacheinander Arbeiten verrichten, sind etwaige Schutzmaßnahmen für alle Arbeiter vom Arbeitgeber nicht immer einfach zu treffen. Um für alle Baustellen Richtlinien zu schaffen, die vom Bauherrn unbedingt eingehalten werden müssen, trat deshalb am 1. Juli 1998 die Baustellenverordnung in Kraft, die aus den europäischen Baustellenrichtlinien 92/57/EWG in deutsches Recht umgesetzt wurden.

Baustellenverordnung im Einzelnen

Die Baustellenverordnung umfasst acht Paragrafen und trägt den Titel – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV). In diesen Paragrafen werden Ziele und Begriffe der Sicherheit formuliert, Planung der Ausführung des Bauvorhabens behandelt, Koordinierung durch einen Dritten gefordert, Beauftragung aller notwendiger Sicherheitsmaßnahmen getroffen, darüber hinaus werden Pflichten der Arbeitgeber erklärt und Pflichten sonstiger Personen, Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften beschrieben sowie das Inkrafttreten der Verordnung erklärt. Wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen auf der Baustelle tätig sind, muss der Bauherr einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellen. Er ist zuständig für die Aufsicht auf der Baustelle und für die Einhaltung der Baubestimmungen. SiGe-Koordinatoren haben die Aufgabe Sicherheitskonzepte auszuarbeiten und die Einhaltung der Sicherheit zu überwachen.

Baustellenverordnung im Gerüstbau

Neben der Baustellenverordnung ist die Unfallverhütungsvorschrift im Gerüstbau unbedingt einzuhalten, da gerade im Gerüstbau Arbeiten in unterschiedlichen Höhen verrichtet werden müssen. Werden in der Absicherung des Baugerüsts Fehler gemacht, kann es für die Arbeiter verheerenden Folgen haben. Es gelten im Gerüstbau Vorschriften, die den technischen Bestimmungen des Gerüstbaus folge zu leisten haben. Technische Baubestimmungen regeln, wie der sichere Auf- und Abbau des Gerüsts zu verlaufen hat, und muss daher der entsprechenden Montagelogik der unterschiedlichen Gerüstart folgen. Auf der Baustelle gilt deshalb die Sorgfaltspflicht. Alle Montagearbeiten müssen genaue Vorschriften und Verordnungen einhalten, um bei Nichteinhaltung spätere Ordnungswidrigkeiten und Strafverordnungen zu vermeiden. Im Internet können Sie die Baustellenverordnung als pdf herunterladen oder informieren Sie sich auf Geruestbau.org über weitere Vorschriften.

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