Laut Arbeitsschutzgesetz und Baustellenverordnung trägt der Arbeitgeber bzw. der Bauherr die fürsorgliche Verantwortung für alle Mitarbeiter, welche auf der Baustelle beschäftigt sind. Für einen gewissenhaften Überblick über alle Sicherheitsmaßnahmen und speziell für die Gefährdungsbeurteilungen muss der Verantwortliche genau über die rechtlichen Vorschriften Bescheid wissen. Hierzu gehört neben den Grundsätzen von Paragraf 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung außerdem das Einhalten der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen 33 (RAB 33).
Da ein vernachlässigter Arbeitsschutz nicht nur personell gesehen, sondern auch wirtschaftlich schwerwiegende Folgen haben kann, ist es ratsam einen sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe Koordinator) für das Gefährdungsbeurteilungs Erstellen einzusetzen. Denn er verfügt über das nötige Wissen und kann sich konkret auf die Ermittlung und Dokumentation der Schutzmaßnahmen konzentrieren.
SiGe Koordinator – Ausbildung und Voraussetzungen
Eine direkte Ausbildung zum SiGe Koordinator nach der Baustellenverordnung kann in Deutschland nicht absolviert werden. Doch Berufsgenossenschaften oder beispielsweise die Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz MbH (BfGA) bietet informative Weiterbildungskurse zum Thema Sicherheitsplanung an.
Allerdings müssen Sie für die Teilnahme eine Reihe an Dingen vorweisen, wie eine baufachliche Ausbildung (Architekt, Ingenieur o.ä.), eine 2 jährige Berufserfahrung in Planung von bestimmten Bauvorhaben, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (laut Anlage B, RAB 30) und spezielle Koordinatorenkenntnisse (laut Anlage C, RAB 30).
Nach Abschluss der Fortbildungskurse empfiehlt es sich, regelmäßig auf Weiterbildungen sein Wissen in Bezug auf Arbeitsschutz und Änderung gesetzlicher Vorschriften zu erweitern. Der SiGe Koordinator erledigt die Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle für den Bauherr und ist damit der Hauptverantwortliche laut Arbeitsschutzgesetz. Der Bauherr trägt allerdings weiterhin die Verantwortung, fachkundige Personen auszuwählen und Aufgaben zuzuweisen. Zudem muss er die Voraussetzungen schaffen, um diese Aufgaben zu erfüllen und zusätzlich sollte er die Erfüllung der Aufgaben kontrollieren.
Zu einer der Hauptaufgaben eines SiGe Koordinators gehört die Erstellung des SiGe-Plans. Der SiGe-Plan zeigt dem Koordinator die vorliegenden Besonderheiten und Kernpunkte des Arbeitsschutzes im Überblick. Er muss während der Erfassung der möglichen Maßnahmen immer wieder aktualisiert werden und gehört neben Lage- und Terminplan zu den wichtigsten Dokumenten eines Koordinators. In einem SiGe-Plan werden unter anderem Arbeitsabläufe, Gefährdungen und Maßnahmen dokumentiert und erfasst. Spezielle Seminare und Weiterbildungen zum Erstellen eines SiGe-Plans und die entsprechenden rechtlichen Grundsätze werden beispielsweise von der BfGA angeboten.