Gefährdungsbeurteilungen sind notwendig, um zu beurteilen, welche Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes an Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen notwendig sind bzw. zwingend beachtet werden müssen, um die Sicherheit der Arbeitenden zu gewährleisten.
Dabei geht es in erster Linie nicht darum, direkte Gesundheitsgefahren zu analysieren. Vielmehr soll im Vorfeld ermittelt werden, welchen Gefährdungen der Arbeitnehmer ausgesetzt ist. Denn dann müssen auch entsprechende Maßnahmen zum Schutz ergriffen werden. Die Arbeitssicherheit Gefährdungs- beurteilung hat nichts mit direkten Gefahren für den Arbeitnehmer zu tun. Es geht um die Möglichkeit eines Schadens. Es ist dabei völlig unerheblich, wie groß das Ausmaß des Schadens sein könnte oder wie hoch die Eintrittswahrscheinlichkeit ist. Beurteilt wird nur, ob die körperliche und/oder geistig-psychische Integrität des Arbeitnehmers in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.
Für unterschiedliche Betriebe gibt es auch verschiedene Beurteilungen. Grundsätzlich sollte jeder Betrieb das Gefährdungsbeurteilung Erstellen selbst übernehmen. Gerade in gefährlichen Berufen wie dem Gerüstbau ist hier auf besondere Sorgfalt zu achten. einige Berufsgenossenschaften bieten den Betrieben eine Hilfestellung in Form von Beratungen und Seminaren. Für den Gerüstbau bezieht sich das auf die BG Bau Gefährdungsbeurteilung. Der Sicherheitstechnische Dienst aus der jeweiligen Region ist hier der richtige Ansprechpartner für Informationen.
Gefährdungsbeurteilungen – was wird beurteilt?
Betrachtungsfelder für Gefährdungsbeurteilungen sind beispielsweise die Organisation von Abläufen, die Arbeitsmittel und die Planung für den Notfall. Im Gerüstbau gehören dazu auch Risiken, die den Absturz betreffen und mögliche Absturzsicherungen notwendig machen, um die Sicherheit des Gerüstbauers bei der Arbeit zu garantieren. In anderen Arbeitsfeldern, in denen mit potenziell gesundheitsgefährdenden Stoffen gearbeitet wird, wie beispielsweise Laboren, kann auch eine Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe dazugehören.
Bei dem Erstellen der Gefährdungsbeurteilung Baustelle ist Folgendes zu beachten: Jedes involvierte Gewerk erstellt seine eigenen Beurteilungen. Ein SiGe-Koordinator (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) hat dann die Aufgabe zu beurteilen, inwiefern sich die Gewerke gegenseitig gefährden könnten.