Die Unternehmen im Baugewerbe sind durch gesetzlich geregelte Vorschriften zum Gefährdungsbeurteilung Erstellen verpflichtet. Die Gefährdungsbeurteilung muss vor Baubeginn und während des kompletten Betriebes in der Arbeitsstätte erfasst und dokumentiert werden. Da es sich bei der Beurteilung um komplexe Erfassungen von unterschiedlichen Arbeitsfeldern handelt und um strukturierte und gewissenhafte Durchführung von Maßnahmen, muss der Verantwortliche bereits Vorerfahrung im Bereich Arbeitsschutz mitbringen.
Allerdings gibt es die Möglichkeit verschiedene Arten der Unterstützung im Bereich Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz hinzuzuziehen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) bietet beispielsweise unterschiedliche Hilfen für eine erfolgreiche Beurteilung nach den bestehenden Richtlinien laut Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung. Die BG Bau Gefährdungsbeurteilung dient daher dem Unternehmen als sichere Arbeitsschutzmaßnahme.
BG Bau Gefährdungsbeurteilung – unterschiedliche Hilfen
Nicht für jedes Unternehmen ist der Einsatz eines SiGe-Koordinators (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) die optimale Lösung. Die BG Bau ist eine gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft, welche durch die Firmen finanziert wird. Die Unternehmen sind durch die Finanzierung der Unfallversicherung von der Haftpflicht freigesprochen. Durch diese Zusammenarbeit entstand die Gefährdungsbeurteilung BG Bau, welche nun mehrere Möglichkeiten bietet, das Sicherheitsniveau der Unternehmen zu heben.
Eine Möglichkeit der BG Bau Gefährdungsbeurteilung ist die Unterstützung einer professionellen Aufsichtsperson, die für die Bereiche Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren ausgebildet ist. Sie werden als eine Art Berater bzw. Partner eingesetzt und sind für die Auswertung von Unfällen, für die Erarbeitung von Vorschriften und die Überwachung der Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz zuständig. Allerdings sind sie befugt, bei Verstößen und akuten Gefahren in den Arbeitsablauf einzugreifen. Das Unternehmen kann außerdem Lehrgänge veranstalten, welche von der Aufsichtsperson geleitet werden. So können die Arbeitskräfte über das Thema Sicherheit am Arbeitsplatz sensibilisiert werden und genau über risikoreiche Handlungen aufgeklärt werden.
Ein weiteres Angebot der BG Bau, gerade im Bereich Gefährdungsbeurteilung, ist die Unterstützung durch einen Arbeitsmedizinischen Dienst (ADM) oder einen Sicherheitstechnischen Dienst (STD). Der Arbeitsmedizinische Dienst etwa hilft und berät das Unternehmen im Bereich Gesundheitsschutz, bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Sie sind in über 60 verschiedenen Gewerken, wie Dachdecker, Maler oder Gerüstbauer, einsetzbar.