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Sicherheit im Gerüstbau

Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilung – ohne Risiko

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 06. Dezember 2019
Lesedauer: 2 Minuten

Um alle rechtlich geregelten Vorschriften und damit den Arbeitsschutz der eigenen Mitarbeiter zu garantieren, muss die Gefährdungsbeurteilung an oberster Stelle stehen innerhalb der Betriebsabwicklung. Allerdings reicht es nicht aus, oberflächlich über die technischen Geräte zu schauen und zu kontrollieren, ob noch alles funktioniert. Die Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilung beschreibt ein großes Spektrum an Bereichen, welche erfasst, geprüft und dokumentiert werden müssen. Zu diesen Betrachtungseinheiten im Bereich Gefährdungsbeurteilung Baustelle gehört beispielsweise die Betriebsorganisation, Arbeitsmittel und Gefahrstoffe.

Laut Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung muss die Gefährdungsbeurteilung vor Baubeginn erstellt werden. Außerdem muss das Ergebnis der angeforderten Maßnahmen gewissenhaft kontrolliert werden. Hier kann es dazu kommen, dass weitere Vorkehrungen zur Behebung der Gefahrenquelle nötig sind, diese müssen deshalb unverzüglich erfolgen. Da sich bestimmte Gefahrenquellen, wie Entwicklungen von gesundheitsschädlichen Stoffen, während des Betriebes in der Arbeitsstätte entwickeln können, ist eine stetige Prüfung auch während der Arbeitsvorgänge nötig.

Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilung – Möglichkeiten der Unterstützung

Natürlich kann der Arbeitgeber bzw. Bauherr auch seine individuelle Gefährdungsbeurteilung erstellen, wenn er über das nötige Wissen verfügt. Allerdings gibt es die Möglichkeit fachliche Hilfe hinzuzuziehen. Dies kann zum einen in Form eines SiGe-Koordinators (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) sein, der komplett alle Betrachtungsfelder der Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilung betreut und auch mit der korrekten Dokumentation der Beurteilung vertraut ist.

Eine weitere Möglichkeit bietet die BG Bau zur Gefährdungsbeurteilung (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft). Hier können die jeweiligen Verantwortlichen Unterstützung von sogenannten Aufsichtspersonen erhalten. Diese sind Spezialisten im Bereich Arbeitssicherheit und kommen außerdem direkt aus dem Baugewerbe. So haben Sie beispielsweise vorher als Ingenieure, Meister oder Techniker gearbeitet und besitzen daher eine langjährige Erfahrung mit speziellen Arbeitsabläufen und deren Gefahren.

Die Aufsichtspersonen stehen dem jeweiligen Betrieb nur als Unterstützung zur Optimierung des Arbeitsschutzes zur Verfügung, als sogenannte Partner. Bei akuten Fällen sind sie allerdings berechtigt, auch selber in die Arbeitsabläufe einzugreifen.

Durch den Einsatz der Fachleute ist es dem Unternehmen in kürzester Zeit möglich, bestehende Arbeitsbereiche zu optimieren und schwerwiegende Unfälle zu vermeiden. Außerdem bietet der Sicherheitsbeauftragte eine Reihe von Schulungen an, welche von allen Mitarbeitern besucht werden können. So wird auch die Belegschaft für den Arbeitsschutz sensibilisiert und auf mögliche Gefahren aufmerksam gemacht.

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