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Vorschriften

Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 20. Mai 2020
Lesedauer: 2 Minuten

Das Berufsfeld Gerüstbauer gehört in Bezug auf Unfallrisiken zu den gefährlicheren Tätigkeiten. Der Bereich gefährliche Berufe bedeutet, dass von einer Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeit von über 60 Prozent ausgegangen wird. Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet und trägt damit die Verantwortung für den Schutz seiner Arbeitskräfte. Als Zusatz zu dieser Schutzmaßnahme ist die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe zu sehen.
Diese ist in der Gefahrstoffverordnung des Bundesministeriums für Justiz verankert und muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.
Im Detail können Sie die Vorgehensweise zur Abwendung der Gefährdung in der „Technischen Regel Gefahrstoffe“ (TRGS 400) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nachlesen.

Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe – Ablauf

Für den Bereich Gerüstbau gibt es mehrere Stoffe, welche sich negativ auf die Gesundheit der Arbeitskräfte auswirken können, wie Asbestfasern, Lösemittel, Dieselmotor-Emissionen oder Säuren und Laugen.
Für eine strukturierte Aufnahme dieser Stoffe und die Ermittlung der daraus resultierenden Maßnahmen wird als Erstes ein Verantwortlicher gewählt. Dieser muss einen fachkundigen Überblick über die möglichen Stoffe besitzen und über die herrschenden Arbeitsabläufe, um so die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe gewissenhaft durchführen zu können.

Als Nächstes werden die Tätigkeiten erfasst, bei denen mit möglichen Gefahrstoffen gearbeitet wird oder bei denen gefährliche Substanzen entstehen können. Nach dieser groben Einteilung werden die einzelnen Arbeitsplätze auf mögliche Gefahren gesundheitsschädlicher Stoffe kontrolliert und nach dem Schweregrad beurteilt. Liegen ungesunde Gefahrstoffe vor, so muss der Verantwortliche an dieser Stelle über die nötigen Maßnahmen entscheiden, um so der Arbeitssicherheit laut Gefährdungsbeurteilung gerecht zu werden. Diese Maßnahmen werden außerdem nach ihrer Wirksamkeit geprüft und entweder einem zweiten Verantwortlichen zur Durchführung zugeteilt oder sofort absolviert. Während der Gefährdungsbeurteilung muss außerdem Paragraf 7 der Gefahrstoffverordnung Nummer 5 beachtet werden, wodurch die Beschäftigten zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung verpflichtet sind, solange eine Gefährdung besteht.

Das Gefährdungsbeurteilung Erstellen ist ein ernst zu nehmender Bereich, welcher durch Nichtwissen und Unachtsamkeit schnell schwerwiegende Unfälle zur Folge haben kann. Deshalb sollten Sie sich am besten an den Fachmann im Bereich Gefährdungsbeurteilung wenden oder auf die Unterstützung eines SiGe Koordinators (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) setzen.

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