Das Berufsbildungs- und Technologiezentrum im hessischen Weiterstadt ist schon seit über 20 Jahren laut Handwerkskammer das Kompetenzzentrum im Gerüstbau. Die Ausbildung im Gerüstbau wurde in dieser Zeit in Weiterstadt entwickelt und ist inzwischen einer der anerkanntesten Ausbildungsstandorte für Gerüstbauer in Deutschland überhaupt. Der Standort bietet seit 1990 unterschiedliche Vorbereitungslehrgänge und Seminare für Gerüstbauer. Darüber hinaus ist das Zentrum für die Entwicklung des Berufsbilds – Gerüstbaukolonnenführer mitverantwortlich.
Seit den neunziger Jahren arbeitet das Berufsbildungs- und Technologiezentrum Weiterstadt an der Weiterentwicklung des Gerüstbauerberufs und organisiert immer wieder Gerüstbaukonferenzen. Im Zuge der Weiterentwicklung erschien das erste Lehrbuch für das Gerüstbauhandwerk und wird seit dem erfolgreich eingesetzt. 2001 übergibt die Bildungseinrichtung elf Jungmeistern die Meisterurkunde zum Gerüstbauer. Weiterstadt ist inzwischen schon seit über zehn Jahren eine zertifizierte Bildungseinrichtung nach DIN EN ISO 9001:2000.
Ausbildung im Gerüstbau – Lehrinhalte im Einzelnen
Die Ausbildung im Gerüstbau beinhaltet in Weiterstadt folgende Punkte. Die Lehrlinge und Meisterkursteilnehmer werden gemeinsam in Grundlagen des Gerüstbaus geschult, wobei auf den praxisgerechten Umgang mit Systemrahmen- und Modulgerüsten, Traggerüsten, Wetterschutzhallen sowie Gerüstsonderkonstruktionen Wert gelegt wird. Dabei werden auch Einzelheiten der Unfallverhütungsvorschriften berücksichtigt.
Die Meisterkursteilnehmer werden zusätzlich in weiteren Teilen der Gerüstbautechnik, wie statische Berechnung, Auftragsabwicklung und Angebotserstellung bis hin zur Schlussrechnung ausgebildet. Vertiefungen in der Ausbildung liegen auch in der Betriebsführung und dem Arbeitsschutz mit Gefährdungsbeurteilungen sowie Einzelheiten der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Führungskompetenzen sowie Sicherungsmaßnahmen am Arbeitsplatz werden in der Ausbildung weiter thematisiert.
Ausbildung im Gerüstbau – Verordnung über die Berufsausbildung zum Gerüstbauer
Die Ausbildung im Gerüstbau wird durch die staatliche Anerkennung des Gerüstbauers beendet. Sie erfolgt gemäß § 25 der Handwerksverordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 14 Gerüstbauer, der Anlage A der Handwerksordnung sowie gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsdauer verläuft drei Jahre. Überbetriebliche Ausbildungsstätte bieten dabei in einer Dauer von 25 Monaten innerhalb des Ausbildungszeitraums praktische und theoretische Ergänzungen aller Fertigkeiten eines Gerüstbauers und vermittelt dabei alle betriebspraktischen Besonderheiten. Diese Fähigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden, dass die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes befähigt im Gerüstbau selbstständig zu planen, zu arbeiten und zu kontrollieren.