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Berufsbild Gerüstbau

Kolonnenführer im Gerüstbau

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 21. Mai 2020
Lesedauer: 2 Minuten

Neben dem Meister und dem Techniker ist der Kolonnenführer eine Weiterbildungsmöglichkeit im Gerüstbau. Zu den Aufgaben des Leiters der Kolonne gehören Beaufsichtigung von Montagegruppen, Koordination von Arbeitsabläufen und terminliche Absprachen mit den verschiedenen Handwerkern. Weiterhin ist die Anfertigung von Aufmaßen und die Erstellung von Abrechnungen im Aufgabenspektrum des Kolonnenführers angesiedelt.

Die Arbeitsstätte von Leitern der Kolonne sind Handwerksbetriebe oder Industriebetriebe mit Ausrichtung Baugewerbe. Die Ausbildung zum Kolonnonführer ist nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz im gesamten Bundesgebiet einheitlich geregelt. Zur Vorbereitung werden Lehrgänge angeboten, die aber keinesfalls verpflichtend für die Prüfungszulassung sind. Diese dauern sechs Wochen.

Kolonnenführer: Die Prüfung

Für die Prüfung zum Kolonnenführer sind gewisse Zulassungsvoraussetzungen zu erbringen wie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem betreffenden Handwerksberuf. Daneben ist mindestens ein Jahr Berufspraxis gefordert. Bei nicht einschlägig anerkannten Ausbildungsberufen sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Prüfung wird unterteilt in Fachtheorie und Fachpraxis. Es ist möglich, die beiden Prüfungsteile zu verschiedenen Zeitpunkten durchzuführen. Die Zeit, zwischen Beginn der ersten Prüfung und dem Beginn des zweiten Prüfungsteils, darf maximal ein Jahr betragen.

Kolonnenführer: Prüfungsinhalte

Insbesondere das Trageverhalten von Gerüsten, Arbeitsvorbereitung und Bauausführung, Personalführung werden im ersten Teil abgefragt. Mündlich und schriftlich muss sich der Prüfling den Fragen stellen. Innerhalb einer Stunde pro Prüfungsfach sind schriftliche Aufgaben, durch den angehenden Kolonnenführer zu lösen. Abschließend wird er mindestens fünfzehn und maximal dreißig Minuten mündlich geprüft.
In der fachpraktischen Prüfung muss er sein Können in praktischen Arbeiten und Übungen unter Beweis stellen.

Wurde die Prüfung zum Kolonnenführer nicht bestanden, kann man sie zweimal wiederholen. Auf Antrag besteht die Möglichkeit in Teilbereichen, die mit ausreichend bewertet wurden, eine Befreiung zu erlangen, wenn die erneute Prüfung innerhalb von zwei Jahren durchgeführt wird.

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