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Sicherheit im Gerüstbau

Was bei der Arbeitssicherheit im Gerüstbauer zu beachten ist

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 29. April 2021
Lesedauer: 4 Minuten

Auf einer Baustelle gibt es viele Gefahrenquellen. Vor allem, wenn hier ein Gerüst aufgebaut ist, gilt es zwingend, bestimmte Vorschriften der Arbeitssicherheit einzuhalten. Die wichtigsten haben wir Ihnen auf Geruestbau.org zusammengefasst.

Das Handwerk ist gefährlich. Besonders viele Gefahrenquellen bestehen allerdings im Gerüstbau. Das Arbeiten in großer Höhe bedarf daher großer Vorsicht. Umso wichtiger ist es, die wichtigsten Punkte als Mitarbeitern und Vorgesetzter im Gerüstbau zu beachten. Eine Übersicht finden Sie im Folgenden:

1. Arbeitssicherheit durch Schutzkleidung für Gerüstbauer

Gesetze und Verordnungen wie das Arbeitssicherheitsgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung oder das Sozialgesetzbuch schreiben das Tragen von Schutzkleidung als Handwerker im Gerüstbau zwingend vor. Darüber hinaus ist es wichtig, die Herstellerinformationen (Gebrauchsanweisungen) der Kleidungsstücke zu beachten und die Utensilien entsprechend zu behandeln. Nur so ist der Schutz gewährt.

Zu der Schutzkleidung gehört neben der Warnweste (bei Straßen- und Gleisbauarbeiten), Sicherheitsschuhen, Sicherheitshandschuhe auch der richtige Helm. Dieser muss der DIN EN 397 gerecht werden. Teilweise ist das Tragen einer Schutzbrille erforderlich.

Die Schutzkleidung dient zum Schutz des Körpers und soll daher die wichtigsten Körperregionen abdecken.



2. Sicherheit durch den richtigen Gerüstaufbau

Der Gerüstaufbau sowie auch der –abbau müssen stets nach der Herstelleranleitung. Vorab muss der Stellplatz für das Gerüst ausgemessen und entsprechend markiert werden.

Darüber hinaus müssen bereits kleinste Unregelmäßigkeiten – das Klemmen eines Steckplatzes – umgehend aufgeschrieben werden. Fehlt ein Bauteil oder ist eins übrig, so darf das Gerüst nicht in Betrieb genommen werden. Die Dokumentation hilft beim Klären eventueller Mängel und Probleme.
Beschädigte Gerüstbauteile müssen umgehend ersetzt und fachgerecht entsorgt werden. Auch der Austausch wird entsprechend auf der Herstelleranleitung des Gerüsts notiert.

3. Kennzeichnung des Arbeitsbereichs

Der Arbeitsbereich auf dem Gerüst muss markiert und abgesichert werden. Zum einen muss dem Handwerker auf dem Gerüst ein fester und sicherer Stand ermöglicht werden. Der Boden sollte daher komplett mit festem Material (Holz, Metall) bedeckt sein). Zum anderen muss er abgesichert sein. Hierzu zählt der Seitenschutz beziehungsweise die Absperrung vor dem Abgrund. Auch frei stehende Treppenabsätze und -läufe sowie Wandöffnungen sind entsprechend abzusichern. Darüber hinaus müssen vor dem Arbeitsbeginn auf dem Gerüst Bodenöffnungen und -vertiefungen, Dachflächen und lange Kanten entsprechend abgesperrt oder anderweitig gesichert werden. Wichtig ist, dass jede potentielle Gefahrenquelle beseitigt oder entsprechend gekennzeichnet wird. Auf die Absperrung kann verzichtet werden, wenn eine Auffangeinrichtung besteht oder ein Geländer beziehungsweise eine Kette oder Seile zur Sicherung angebracht sind.

Teilweise müssen zusätzlich zu den Absperrungen Sicherheitsgeschirre getragen werden.

4. Arbeiten auf dem Gerüst

Während der Arbeit auf dem Gerüst dürfen Utensilien, Materialien und andere Gegenstände nur auf den gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Eine Lagerung dieser Gegenstände auf dem Fanggerüst beispielsweise ist zu unterlassen.
Darüber hinaus müssen die Arbeitsflächen einwandfrei erreichbar sein. Zugänge und Fluchtwege dürfen demnach nicht versperrt werden. Die Materialien sollten so positioniert werden, dass ein problemloser Gang über das gesamte Gerüst möglich ist.

Arbeiten mehrere Handwerker gleichzeitig auf dem Gerüst, müssen diese versetzt positioniert werden. Dies bedeutet, dass weder unter noch über dem Handwerker sich ein weiterer Arbeiter befindet. So wird verhindert, dass der Fachmann darunter durch herabfallende Gegenstände verletzt wird.

5. Baustellenaufsicht im Gerüstbau

Beim Gerüstbau sind zwei Personen für die Sicherheit und Aufsicht zuständig. Zum einen gibt es eine befähigte Person zur Aufsicht, zum anderen gibt es eine befähigte Person im Gerüstbau zur Prüfung. Beide sind entsprechend für ihren jeweiligen Einsatzbereich geeignet. Sie weisen demnach eine Berufsausbildung sowie genügend Berufserfahrung auf und können durch ihre zeitnahe Tätigkeit in diesem Bereich punkten. Darüber hinaus sind sie entsprechend im Bereich Bau- und Arbeitsschutztechnik beziehungsweise in den Technischen Baubestimmungen geschult.

WICHTIG
Laut Arbeitsschutzgesetz müssen für die Mitarbeiter und Handwerker im Gerüstbau regelmäßige Arbeitsschutzunterweisungen stattfinden. Darüber hinaus müssen auch das Arbeitsschutzgesetz und somit die entsprechenden Arbeitszeiten eingehalten werden.

Über unsere*n Autor*in
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