Die fahrbare Arbeitsbühne ist eine bewegliche Konstruktion im Gerüstbau, welche als Arbeits- und Standfläche dient. Diese wird aus Gerüstbauteilen im Rahmen des Gerüstaufbaus zusammengesetzt und nach Fertigstellung wieder in Einzelteile oder Segmente zerlegt. Auf Geruestbau.org erfahren Sie alles über technische Normen, Einsatzbedingungen und den Aufbau von fahrbaren Arbeitsbühnen.

Die fahrbare Arbeitsbühne ist eine einfeldige Gerüstkonstruktion und gehört zu einem der zwei Ausführungen der Fahrgerüste. Es gibt auch noch das fahrbare Gerüst, welches sich aber in der Bauart von der Arbeitsbühne unterscheidet. Während der mehrteiligen Gerüstmontage muss die Bühne nach DIN 4422 und BRG 172 „Fahrgerüste“ vorschriftsmäßig aufgebaut werden, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Ob es sich um gebrauchte Arbeitsbühnen handelt oder Sie sich eine fahrbare Arbeitsbühne kaufen, es müssen in jedem Fall die Einsatz- und Aufbaubedingungen eingehalten werden.
Einsatzbedingungen für die fahrbare Arbeitsbühne
Auf der Grundlage der technischen Norm „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen“ ist eine Standfläche von 2,50 m bis 12,00 m (innerhalb eines Gebäudes) bzw. 2,50 m bis 8,00 m (außerhalb eines Gebäudes) festgelegt. Die Verfahrbarkeit ist dabei manuell vorzunehmen und Sie müssen wie auch bei einer Anhänger Arbeitsbühne prüfen, ob die Aufstellfläche eben und tragfähig ist. Die Benutzung des Gerüstes muss frei stehend möglich sein, weiterhin ist es unabdingbar, dass der Gerüstaufbau nach einer Konstruktionszeichnung zu erfolgen hat. Das Minimum der Verfahrbarkeit beträgt vier Fahrrollen, wobei Sie allerdings eine oder mehrere Belagflächen nutzen können. Grundsätzlich sind für fahrbare Arbeitsbühnen nur Arbeitsgerüste der Gerüstgruppen zwei (maximal 150 kg/m²) und drei (maximal 200 kg/m²) zu bemessen. Außerdem liegt immer eine Bedienungsanleitung des Herstellers bei, an der Sie sich, gerade auch bei selbstfahrenden Arbeitsbühnen, orientieren sollten.
Aufbau und Sicherheitsbestimmungen für die fahrbare Arbeitsbühne
Bei der Bemessung sind Personen immer mit 100 kg anzusetzen und zusätzliche Lasten mit dem Faktor 1,2 zu multiplizieren. Der unterste Horizontalrahmen des Rahmengerüstes muss absolut steif sein, um ein Verfahren zu gewährleisten. Bei zusätzlichen Anbauten muss aufgrund der Teilflächenlast des Gerüstes auch die Anzahl der Rollen erhöht werden. Weitere Sicherheitsmaßnahmen betreffen die Überprüfung der Bremsmechanismen der Rollen, das Sichern gegen Windanfall mit zusätzlichen Verankerungen oder Lasten, die Standsicherheit mit Längs- und Querriegel sowie Kupplungen und der richtige Grad des Leiteranstellwinkels (65°-75°). Beim Aufbau sind ausschließlich Originalteile zu verwenden, das Gerüst muss stets mit dem Boden in Kontakt sein und alle Belagteile, Zugänge und der Seitenschutz sollten gegen jegliches unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein. Wenn Sie eine fahrbare Arbeitsbühne mieten wollen, sollten Sie unbedingt auf mögliche Mängel achten.
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