Die 1989 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft ist in Deutschland die Dachorganisation der Kreishandwerkerschaften und vertritt deren gemeinsame Interessen. Darunter fallen auch die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks.
Die Kreishandwerkerschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und dazu befähigt, Beamte zu ernennen, Satzungen zu erlassen sowie Steuern und Beiträge zu erheben. Damit die Kreishandwerkerschaft rechtsfähig arbeiten kann, untersteht sie der Rechtsaufsicht der Handwerkskammern, welche wiederum dem Zentralverband des deutschen Handwerks untergeordnet sind. Mit Ausnahme von Berlin, Hamburg und dem Saarland haben sich auf der Landesebene alle Bundesländer zu Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen, um ihre gemeinsamen Interessen zu vertreten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft vertritt demnach neun Landesarbeitsgemeinschaften, zwölf Bundesländer mit rund 200 Kreishandwerkerschaften und etwa 220.000 Handwerksbetrieben.
Aufgaben der Kreishandwerkerschaft
Als Handwerksorganisationen vertreten die Kreishandwerkerschaften die Arbeitgeberinteressen von Innungsbetrieben vor Organen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Ihrer gesetzlichen Pflicht nach setzen sie auf Länder- und Bundesebene nach § 87 der Handwerksordnung die „Wahrnehmung der Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks“ fort. Entsprechend ihren regionalen Abstufungen übernehmen die einzelnen Arbeitsgemeinschaften Zentralaufgaben und Koordinierungsfunktionen, um eine einheitliche Willensbildung und Meinungsäußerung zu finden. Im Detail werden von den Kreishandwerkerschaften folgende Aufgaben übernommen:
- Unterstützung der Innungsbetriebe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
- Schaffung und/oder Unterstützung von Einrichtungen zur Förderung und Vertretung gewerblicher, wirtschaftlicher und sozialer Interessen der Mitglieder.
- Erstellung von Anregungen, Auskünften und Gutachten für Handwerksbetriebe.
- Durchführung von Vorschriften und Anordnungen der Handwerksammer innerhalb ihrer Zuständigkeit.
Die Organe der Kreishandwerkerschaften sind stets darum bemüht, ein kompetenter Partner für Handwerksbetriebe zu sein und die fachübergreifende Arbeitgebervertretung effektiv und ökonomisch zu realisieren.
Aufgaben der Bundesinnung Gerüstbau
Die Bundesinnung für Gerüstbau ist die tatkräftige Vertretung des Gerüstbauer-Handwerks und wird von der Kreishandwerkerschaft vor staatlichen Organen vertreten. Die Bundesinnung bietet Unterstützung bei Tarifverträgen und Rechtsfragen sowie informative Seminare für Mitglieder der Innungsbetriebe für Gerüstbau an. Zudem unterstützt sie Unternehmen in folgenden Bereichen:
- Arbeits- Vertrags-, Baurecht
- Ausbildungsmöglichkeiten
- Betriebswirtschaft und Technik
- Sicherheit am Arbeitsplatz
- Logistik
- Marketing
- Versicherungen
Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Auftraggeber wird eine kompetente Schlichtung der Angelegenheit durch die Bundesinnung für Gerüstbau durchgeführt. Beim Kauf von PKWs, Firmenplakaten Software, Literatur, Versicherungen, Treibstoff- oder anderen Energieversorgungsformen sowie bei der Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen oder Telekommunikation, steht den Betrieben die Bundesinnung für Gerüstbau unterstützend zur Seite.