Ein Gerüstseitenschutz ist insbesondere dann wichtig, wenn Arbeiten ab einer Höhe von zwei Meter vorgenommen werden müssen. Dabei setzt sich dieser aus verschiedenen Elementen zusammen und gehört zum wesentlichen Teil der Absturzsicherung. Worauf beim Anbringen des Seitenschuzts für das Gerüst geachtet werden muss, erklärt Ihnen Geruestbau.org!

Ein Gerüstseitenschutz soll Mensch und Material vor Absturzgefahren bei vorzunehmenden Arbeiten am Gerüst bewahren und stellt somit einen Schutz für sie dar. Neben Schutzgerüsten, wie Fangdächern und das Anbringen von Gerüstplanen, stellt der Seitenschutz eine zusätzliche Schutzvorkehrung dar, die vor dem notwendigen Gerüstaufbau im Vorfeld getroffen werden müssen. Wenn die Auslegerüstung nicht komplett um ein Bauwerk geführt wird, muss ein Seitenschutz angebracht werden. Diese Sicherheitsmaßnahme immer dann getroffen werden, wenn Arbeiten bei ungeschützten Stellen mit einer Absturzhöhe von mehr als zwei Metern und bei solchen im Bereich von Böschungen und Gewässern liegt.
Bestandteile des Gerüstseitenschutzs
Der Seitenschutz des Gerüsts setzt sich aus Geländerholm, Zwischenholm und einem Bordbrett zusammen. Vor dem Gerüstseitenschutz anbringen müssen einige Faktoren berücksichtigt werden. So muss der Seitenschutzpfosten am Arbeitsgerüst, der an die Konstruktion angebracht werden soll, ein Brauchbarkeitsnachweis vor dem Ersteinsatz vorliegen. Zusätzlich muss der Pfosten kraftschlüssig mit dem Ausleger verbunden werden und über lösbare Halterungen für die Seitenschutzteile verfügen. Als Geländer- und Zwischenholm sind bei einem Pfostenabstand bis 1,50 m Bretter mit der Größe von 15,0 cm x 3,0 cm zu verwenden. Das Bordbrett dagegen sollte eine Mindestdicke von 3,0 cm haben und den Gerüstbelag um mindestens 10,0 cm überragen. Sollte es aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, ein Gerüstseitenschutz anzubringen, dann können auch andere Schutzmaßnahmen für die jeweilige Gerüstnutzung getroffen werden.
Alternativen zum Gerüstseitenschutz
Wenn die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind ein Gerüstseitenschutz anzubringen, dann stellen Fanggerüste, Schutznetze oder Seilsicherungen eine ideale Alternative dar. Auch hier spielt die Höhe eine entscheidende Rolle. Die Absturzhöhe bei Abstürzen in ein Schutznetz darf nicht mehr als sechs Meter, bei Abstürzen in ein Fanggerüst nicht mehr als drei Meter betragen. Die gesetzlichen Vorschriften schreiben jeweils vor, welche Fallschutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Wenn es dann an den Gerüstabbau geht, wird der Seitenschutz als Erstes entfernt und daraufhin die Gerüstbeläge.
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