Gerüstbauer können durch das Bestehen der Meisterprüfung einen Meisterbrief erwerben. Welche Zulassungs-voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und was für Vorteile damit einhergehen, lesen Sie im folgenden Artikel auf Geruestbau.org!
Der Meisterbrief ist eine weltweit gültige Urkunde, die ein Gerüstbauer zusammen mit dem Meistertitel nach bestandener Meisterprüfung erhält. Mit der sich daraus ergebenden Auszeichnung als IHK-Meister gehen zahlreiche Vorteile einher: Gerüstbauer-Meister erhalten nicht nur mehr Verantwortung und steigern ihren Verdienst; sie werden zudem in die Handwerksrolle eingetragen, wodurch sie die Berechtigungen erhalten, selbstständig einen Betrieb zu gründen und Nachwuchs auszubilden. Seit 2009 ist es nach einem Beschluss des Kultusministeriums darüber hinaus möglich, mit einem Meisterbrief zu studieren – auch die allgemeine Hochschulreife!
Wie erlangt man einen Meisterbrief?
Paragraph 49 der Handwerksordnung (HwO) regelt die Zulassungsbedingungen für eine Meisterprüfung, deren erfolgreiches Bestehen den Erhalt eines Meisterbriefes zur Folge hat. Gemäß dieser Verordnung kann zur Meisterprüfung im Gerüstbau-Handwerk zugelassen werden, wer
- in diesem Handwerk eine Gesellenprüfung abgelegt hat.
- eine Gesellenprüfung in einem anderen zulassungspflichtigen Handwerk bestanden hat und darüber hinaus mindestens zwei bis drei Jahre Berufserfahrung als Gerüstbauer nachweisen kann.
- eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgelegt hat und zudem über eine 2 bis 3-jährige Berufserfahrung als Gerüstbauer verfügt.
Ein Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung kann bei der Handwerkskammer (HWK) nur dann beantragt werden, wenn eine der hier genannten Voraussetzungen erfüllt wurde.
Inhalte und Kosten der Prüfung zur Erlangung eines Meisterbriefs
Die Meisterprüfung im Gerüstbau-Handwerk besteht aus vier eigenständigen Teilen, die unterschiedliche Schwerpunkte aufweisen:
- Der erste Teil beinhaltet eine Prüfung der praktischen Fähigkeiten und besteht aus der Umsetzung eines Projekts, einem anschließenden Fachgespräch sowie einer Situationsaufgabe.
- Im zweiten Teil werden die theoretischen Fachkenntnisse in den Bereichen Gerüstbautechnik, Auftragsabwicklung sowie Betriebsführung und -organisation nachgewiesen.
- Teil drei der Prüfung dient der Begutachtung der betriebswirtschaftlichen Kenntnisse sowie des rechtlichen Wissens mit dem Ziel, die Führungskompetenz zu überprüfen und zu testen, wie gut der Prüfling auf die Gründung einer eigenen Firma vorbereitet ist.
- Im abschließenden Teil der Meisterprüfung wird die Eignung als Ausbilder getestet.
Zusammen mit der Zulassung zur Meisterprüfung wird in der Regel die Rechnung für die entstehenden Kosten mitgeschickt. Sollten einzelne Teile der Prüfung nicht bestanden werden, können diese insgesamt dreimal wiederholt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sich innerhalb von drei Jahren dafür angemeldet wird, ansonsten muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.