Durch eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung ergeben sich für einen Gerüstbauer verschiedene Vorteile. Wird diese nicht bestanden, ist ein Wiederholen der Meisterprüfung bis zu drei Mal möglich! Erfahren Sie mehr über Kosten und Bedingungen auf Geruestbau.org!

Mit einem Meisterbrief im Gerüstbauhandwerk können Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen. Sollten Sie im ersten Durchgang nicht bestehen, können Sie die Meisterprüfung mehrfach wiederholen! © Geruestbau.org
Wenn Sie als Gerüstbauer Ihre Verantwortung erweitern, Ihre Verdienst-Möglichkeiten erhöhen, die eigenen Aufstiegschancen vergrößern, Ihr Fachkenntnisse erweitern, Nachwuchs ausbilden oder sogar einen eigenen Betrieb leiten möchten, dann ist das Ablegen einer Meisterprüfung so gut wie unabdingbar. Zu einer solchen Prüfung werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen: Sie müssen eine Gesellenprüfung im Gerüstbau- oder in einem verwandten Handwerk (in Kombination mit einer mehrjährigen Berufstätigkeit als Gerüstbauer) bestanden haben. Nach Bestehen der Meisterprüfung erhalten Sie einen Meisterbrief, welcher Ihnen die bereits genannten Vorteile ermöglicht. Sollten Sie diese nicht bestehen, so haben Sie die Möglichkeit, die Meisterprüfung zu wiederholen!
Inhalte und Kosten der Meisterprüfung im Gerüstbauhandwerk
Die Meisterprüfung im Gerüstbauhandwerk muss bei der zuständigen Handwerkskammer absolviert werden. Sie ist in vier eigenständige Teile gegliedert. Im ersten Teil werden Ihre praktischen, im zweiten Teil Ihre theoretischen Fachkenntnisse geprüft und bewertet. Teil drei handelt von Betriebswirtschaftslehre und rechtlichem Wissen; die Kenntnisse in diesem Bereich sollen aufzeigen, wie gut Sie auf Führungspositionen oder auf die Gründung eines eigenen Betriebs vorbereitet sind. Im vierten und letzten Teil der Meisterprüfung wird Ihre Ausbildereignung, also Ihre berufs- und arbeitspädagogische Kompetenz, getestet. Bestehen Sie einen oder mehrere Teile nicht, so müssen Sie die Meisterprüfung wiederholen.
Die Kosten der Meisterprüfung setzen sich aus den Aufwendungen für die vier einzelnen Prüfungsteile zusammen. Beispielhaft sollen die an der HWK München geltenden Preise (Stand: Januar 2014) vorgestellt werden; die Gesamtkosten belaufen sich hier auf etwa 750 €, welche sich in etwa wie folgt zusammensetzen:
- Teil I: 240 €
- Teil II: 200€
- Teil III: 156 €
- Teil IV: 156 €
Nicht bestandene Meisterprüfung wiederholen
Laut Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO) dürfen Sie nicht bestandene Teile der Meisterprüfung bis zu drei Mal wiederholen! Allerdings müssen Sie sich innerhalb von drei Jahren – ab dem Tag des Bescheids über das jeweilige Nichtbestehen – zur Wiederholungsprüfung angemeldet haben; ansonsten müssen Sie die gesamte Meisterprüfung wiederholen! Hier finden Sie als Beispiel das Formular für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung der HWK Dresden!