Mit einem Meisterbrief können Sie sich selbstständig machen und ein Unternehmen gründen. Um die Zulassung zur Meisterprüfung im Gerüstbau-Handwerk zu erhalten, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Geruestbau.org informiert Sie hier über diese sowie über weitere Wege in die Selbstständigkeit!

In jedem zulassungspflichtigen Handwerk gibt es die Möglichkeit, durch Weiterbildung einen Meisterbrief zu erwerben; so auch im Gerüstbau-Handwerk. Dieser ermöglicht den Weg zum selbstständigen Unternehmen und zum eigenen Ausbildungsbetrieb. Doch um die Zulassung zur Meisterprüfung zu erhalten, müssen Sie als Handwerker bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine bestandene Gesellenprüfung im Gerüstbau-Handwerk ist eine Möglichkeit, jedoch nicht die Einzige: Geruestbau.org informiert Sie über die möglichen Wege in die Selbstständigkeit!
Zulassung zur Meisterprüfung und ihre Kosten
Ein Gerüstbauer ermöglicht sich durch den Erwerb des Meistertitels den Weg in die Selbstständigkeit. Laut §49 der Handwerksverordnung erhält sinngemäß Zulassung zur Meisterprüfung im Gerüstbau-Handwerk, wer …
- … eine Gesellenprüfung im Gerüstbau-Handwerk bestanden hat.
- … eine Gesellenprüfung in einem anderen zulassungspflichtigen Handwerk abgelegt hat und zusätzlich eine 2 bis 3-jährige Berufserfahrung als Gerüstbauer nachweisen kann.
- … eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen hat und eine 2 bis 3-jährige Berufserfahrung als Gerüstbauer nachweisen kann.
Wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung bei der Handwerkskammer stellen! Mit der Einladung zur Prüfung erhalten Sie dann eine Rechnung mit den Gesamtkosten für den Meisterbrief. Diese können von dem folgenden Beispiel der Handwerkskammer München abweichen: Teil 1 der Meisterprüfung kostet hier 240 €, Teil 2 200 € und der dritte und vierte Teil kosten jeweils 156 €. Insgesamt entstehen für den Meisterbrief an der HWK München also Kosten in Höhe von 752 €! Hinzu können allerdings noch weitere Gebühren für Material oder benötigtes Personal kommen.
Selbstständigkeit ohne Meisterbrief
Neben der Zulassung zur Meisterprüfung als Gerüstbauer und dem Bestehen dieser gibt es weitere Wege in die Selbstständigkeit:
- Sie können einen Betrieb gründen, wenn Sie einen Gerüstbaumeister einstellen.
- Mit einem Meisterbrief in einem anderen Handwerk können Sie sich ebenfalls als Gerüstbauer selbstständig machen.
- Sie können ein Unternehmen gründen, wenn Sie bereits sechs Jahre Berufserfahrung im Gerüstbau-Handwerk haben, wovon mindestens vier Jahre in einer leitenden Funktion absolviert wurden.
- Die Handwerkskammer kann Ausnahmebewilligungen erteilen, wenn Sie die Fähigkeiten eines Gerüstbaumeisters beherrschen, eine Meisterprüfung jedoch eine unzumutbare Belastung für Sie darstellen würde.