Durch das Bestehen der Meisterprüfung erlangen Gerüstbauer einen Meisterbrief. Welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung zu dieser Prüfung erfüllen müssen und mit welchen Kosten zu rechnen ist, erfahren Sie auf Geruestbau.org!
Wenn Sie als Gerüstbauer mehr Verantwortung übernehmen und Ihren Verdienst steigern möchten, ist der beste Weg das Ablegen einer Meisterprüfung. Mit dem dadurch erlangten Meisterbrief können Sie als IHK-Meister außerdem Nachwuchs ausbilden und sogar einen eigenen Betrieb gründen. Allerdings werden Sie zu einer solchen Prüfung nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Im folgenden Artikel auf Geruestbau.org können Sie alles über die Bedingungen sowie die anstehenden Kosten zur Erlangung eines Meisterbriefs in Erfahrung bringen!
Zulassungsbedingungen für einen Meisterbrief
Laut §49 der Handwerksverordnung (HwO) können Sie die Zulassung zur Meisterprüfung im Gerüstbau-Handwerk dann beantragen, wenn Sie
- in diesem Handwerk eine Gesellenprüfung abgeschlossen haben.
- eine Gesellenprüfung in einem anderen zulassungspflichtigen Handwerk bestanden haben und außerdem mindestens über eine 2 bis 3-jährige Berufserfahrung als Gerüstbauer verfügen.
- eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich bestanden haben und darüber hinaus eine 2 bis 3-jährige Berufserfahrung als Gerüstbauer nachweisen können.
Erfüllen Sie eine der hier genannten Bedingungen, können Sie die Zulassung zur Meisterprüfung bei der Handwerkskammer (HWK) beantragen. Zusammen mit der Einladung zur Prüfung erhalten Sie dann eine Rechnung mit den anstehenden Kosten für den Meisterbrief.
Die Kosten eines Meisterbriefs im Gerüstbau-Handwerk
Die Meisterprüfung im Gerüstbau-Handwerk wird bei der zuständigen Handwerkskammer abgelegt. Sie ist in vier Teile gegliedert, für die jeweils unterschiedliche Kosten zu veranschlagen sind:
Im ersten Teil werden Ihre praktischen Fähigkeiten überprüft und bewertet. Die Kosten belaufen sich auf circa 219 Euro.
Im 2. Teil werden Ihre theoretischen Fachkenntnisse getestet; hierfür können etwa 189 Euro veranschlagt werden.
Die thematischen Schwerpunkte des dritten Teils sind Betriebswirtschaftslehre und rechtliches Wissen. Die Kosten dafür liegen bei ungefähr 122 Euro.
Im vierten Teil der Meisterprüfung wird Ihre Eignung als Ausbilder überprüft. Hier müssen Sie mit Ausgaben von etwa 122 Euro rechnen.
Prüfungsteil Kosten I. Teil 219 Euro II. Teil 189 Euro III. Teil 122 Euro IV. Teil 122 Euro
Gemäß der Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO) dürfen Sie nicht bestandene Teile insgesamt drei Mal wiederholen, wodurch allerdings mehr Kosten entstehen. Die Voraussetzung ist jedoch, dass der Antrag auf Wiederholung innerhalb von drei Jahren nach dem Nichtbestehen eingereicht wird.