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Meisterprüfung im Gerüstbauhandwerk – Voraussetzungen und Inhalte

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 29. April 2021
Lesedauer: 4 Minuten

Mit einer bestandenen Meisterprüfung hat der Gerüstbauer die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen und sein Wissen an Lehrlinge weiterzugeben! Geruestbau.org informiert Sie im folgenden Artikel über Zulassungsvoraussetzungen zur und Inhalte der Meisterprüfung!

Die Bestehung der handwerklichen Meisterprüfung im Gerüstbau ist ein Nachweis höchster fachlicher Kompetenz und gleichzeitig die Voraussetzung für handwerkliche Selbstständigkeit sowie die Zulassung als Ausbilder. Um den Meisterbrief erwerben zu können, müssen Sie eine Gesellenprüfung im Gerüstbau oder in einem verwandten Handwerk bestanden haben. Eine weitere Möglichkeit, zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, ist eine bestandene Gesellenprüfung oder Berufsausbildung zuzüglich mehrjähriger Berufserfahrung im Gerüstbauhandwerk.

Inhalte der Meisterprüfung im Gerüstbauhandwerk

Die Meisterprüfung ist in vier Teile gegliedert: Prüfung der Fachpraxis, der Fachtheorie, der Kenntnisse im Bereich Betriebswirtschaftslehre und Recht sowie der Ausbildungseignung.

Teil 1: Fachpraxis

Der erste Teil der Meisterprüfung besteht aus der Durchführung eines Prüfungsprojekts, einem darauf bezogenen Fachgespräch und einer Situationsaufgabe.

  • Meisterprüfungsobjekt und Fachgespräch: Der Prüfling muss ein vorgegebenes Gerüst (beispielsweise ein Arbeitsgerüst als Hängegerüst) planen. Dies beinhaltet beispielsweise eine Entwurfszeichnung, einen Materialauszug und eine Montageanleitung. Für diese Aufgabe sind maximal drei Arbeitstage gestattet. Das zum Prüfungsobjekt gehörige Fachgespräch dauert in etwa 30 Minuten.
  • Situationsaufgabe: Der Prüfling muss zwei fehlerhafte Gerüstkonstruktionen überprüfen und protokollieren. Dieser Teil der Meisterprüfung dient der Kontrolle der Fähigkeiten, welche bei der Durchführung des Projekts nicht ausreichend geprüft wurden. Die maximale Zeit beträgt hierbei vier Stunden.

Teil 2: Fachtheorie

Im zweiten Teil der Meisterprüfung werden in der Theorie drei Fächer geprüft: Gerüstbautechnik, Auftragsabwicklung sowie Betriebsführung und -organisation. Dieser Teil ist schriftlich abzulegen und darf maximal neun Stunden Zeit in Anspruch nehmen, wobei sechs Stunden pro Tag nicht überschritten werden dürfen.

Teil 3: BWL und Recht

Der dritte Teil der Meisterprüfung dient der Überprüfung der betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Kenntnisse. Kann der Prüfling …

  • … Unternehmensführungsstrategien entwickeln?
  • … Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten?
  • … die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens beurteilen?

Jeder Bereich wird schriftlich geprüft, wobei der Prüfling jeweils zwei Stunden Zeit hat.

Teil 4: Ausbildungseignung

Im vierten und letzten Teil der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse überprüft. Dieser Abschnitt besteht aus einem schriftlichen Teil, welcher maximal drei Stunden dauern darf, und einem 30-minütigem praktischen Teil (davon höchstens 15 Minuten für eine Präsentation).



Bestehen und Nichtbestehen der Meisterprüfung

Nach bestandener Meisterprüfung darf sich der Prüfling Gerüstbaumeister nennen! Von nun an darf er sich im Gerüstbauhandwerk selbstständig machen und darüber hinaus sein Wissen an Lehrlinge weitergeben.

UNSER TIPP:
Auf Antrag wird einem Meister 50 Jahre nach bestandener Prüfung eine Jubiläumsauszeichnung verliehen: Der goldene Meisterbrief! Auch eine nachträgliche Verleihung ist möglich!

Wurde die Meisterprüfung als nicht bestanden bewertet, so hat der Prüfling die Möglichkeit, die mangelhaften Prüfungsbereiche bis zu drei Mal zu wiederholen. Allerdings muss dafür ein Antrag innerhalb von sieben Jahren nach dem Nichtbestehen eingereicht werden!

Fazit

Eine bestandene Meisterprüfung ist ein Nachweis höchster fachlicher Kompetenz! Dazu müssen Sie Kenntnisse in vier Bereichen nachweisen: Fachpraxis, Fachtheorie, BWL und Recht sowie Ausbildungseignung. Als Gerüstbaumeister dürfen Sie sich dann im Gerüstbauhandwerk selbstständig machen und darüber hinaus Lehrlinge ausbilden. Sollten Teile der Meisterprüfung nicht bestanden werden, können diese bis zu drei Mal wiederholt werden!

Über unsere*n Autor*in
Geruestbau.org Team
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