Der Beruf des Gerüstbauers zählt zu den sogenannten Vollhandwerken. Um selbstständig zu sein, müssen Facharbeiter daher entweder eine Meisterprüfung abgelegt haben oder eine zehnjährige Berufserfahrung vorweisen können. 50 Jahre nach bestandener Prüfung kann die Auszeichnung des goldenen Meisterbriefes verliehen werden.
Die Ausbildung zum Gerüstbauer schließt nach 3 Lehrjahren mit der Gesellenprüfung ab. Gerüstbauer, die den weiteren beruflichen Aufstieg oder den Weg in die Selbstständigkeit suchen, müssen sich fachlich weiterbilden: Planung und Leitung des Transports, des Auf-und Abbaus sowie der Wartung von Arbeitsschutz-, Schutz- und Traggerüsten obliegt Gerüstbaumeistern. Auch auf die anspruchsvolle Konstruktion von Aufstiegen und Schutzvorrichtungen bei besonderer Architektur oder beengten Platzverhältnissen werden Meister vorbereitet.
Nach erfolgreichem Abschluss der Meisterprüfung erhalten Facharbeiter den Meisterbrief. Der goldene Meisterbrief beurkundet dann nach 50 Jahren bestandener Meisterprüfung die umfangreiche Erfahrung im Handwerk. Die Vergabe des goldenen Meisterbriefes kann jedoch nur auf Antrag beispielsweise durch die Innung oder die Kreishandwerkerschaft erfolgen.
Die IHK-Meisterprüfung
Den Titel des IHK-Meisters erlangen Facharbeiter, wenn sie nach der Ausbildung und einer zweijährigen Berufspraxis beispielsweise die Weiterbildung der Fachrichtungen Bau, Chemie, Mechatronik, Metall, Print oder Textilwirtschaft absolvieren und eine entsprechende Prüfung ablegen. Als IHK-Meister können Sie dann sogar ein weiterführendes Studium beginnen. Die Zulassung zur Meisterprüfung genehmigt allerdings nur die IHK selbst, ihren eigenen Kriterien entsprechend.
Die Weiterbildung zum Gerüstbaumeister beziehungsweise IHK-Meister zahlt sich schlussendlich durch eine höhere Position im Betrieb, mehr Sicherheit am Arbeitsplatz und einen höheren Verdienst aus. Die Ehrung mit einem goldenen Meisterbrief stellt für die meisten Meister einen schönen Abschluss ihres Arbeitslebens dar.