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Vorschriften

Technische Baubestimmungen im Gerüstbau

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 20. Mai 2020
Lesedauer: 3 Minuten

Wie für alle Bereiche, die mit Gefahren für Leib und Leben verbunden sind, gibt es auch im Gerüstbau eine Reihe von Bestimmungen. Die Liste der technischen Baubestimmungen umfasst alle relevanten Regeln für den Gerüstbau. Eine allgemeine Richtlinie lautet: Gerüste müssen den Regeln der Technik entsprechen.

Für Maler-, Putz- und Dachdeckungsarbeiten findet ein Arbeitsgerüst der Gerüstgruppe drei Verwendung. Das Nutzgewicht von 200 Kilogramm pro Quadratmeter darf nicht überschritten werden. Je Person werden 100 Kilogramm in der Kalkulation angenommen. Technische Baubestimmungen verlangen Gerüstböden mit einer minimalen Breite von sechzig Zentimetern. Wer nur Inspektionstätigkeiten oder Arbeiten ausführt, welche ohne das Abstellen und Lagern von Baustoffen auf dem Gerüst erfolgen, kann auf die weniger anspruchsvollen Gerüstgruppen eins und zwei zurückgreifen. Sind die Gewichtsbelastungen höher, werden zusätzliche Maßnahmen nötig.

Technische Baubestimmungen: bereits eingeführt

Um auf geänderte Anforderungen im Bereich des Umwelt- und Arbeitsschutzes zu reagieren, werden die Baubestimmungen regelmäßigen Änderungen unterzogen. Sogenannte eingeführte technische Baubestimmungen sind Regeln und Normen, die durch Bekanntmachung der Bauaufsichtsbehörden allgemeine Verbindlichkeit erlangen. Neueste Bestimmungen, die neu verordnet wurden, können im Internet auf den Seiten der Bauaufsichtsbehörden eingesehen werden.

Die Baubestimmungen werden auf Länderebene von den Bauaufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer erlassen. Die Regelungen umfassen wesentliche Schutznormen in den Bereichen des Klimaschutzes sowie der Arbeitssicherheit. Aufgrund der Länderregelungen sind bei Baumaßnahmen regionale Unterschiede in Betracht zu ziehen. So können sich beispielsweise technische Baubestimmungen in Schleswig Holstein stark von denen in Bayern oder Nordrhein Westfalen wegen den unterschiedlichen klimatischen und geologischen Verhältnissen unterscheiden.

Technische Baubestimmungen: Gefahren erkennen

Technische Baubestimmungen im Gerüstbau sehen vor, dass sich der Bauunternehmer vor Beginn der Arbeit über Gefahren im Arbeitsbereich informiert, damit die Sicherheit für Beschäftigte und Passanten gewahrt bleibt. Elektrische Anlagen, Rohrleitungen und Schächte sind zusätzliche Gefahrenquellen, die vor Baubeginn überprüft werden müssen. Absturzsicherung sind gerade im Gerüstbau Pflicht. Falls es dennoch zum Unfall kommen sollte, ist sofort die Bauaufsicht zu verständigen, um den Unfallvorgang schnellstmöglich zu rekonstruieren. Der Zeitraum ohne Absturzsicherung ist wegen des hohen Gefahrenrisikos deshalb so kurz wie möglich zu halten.

Technische Baubestimmungen: Umgang mit den Bauteilen

Gerüstbauteile dürfen keine Schäden aufweisen. Dies muss vor dem Einbau durch eine Sichtkontrolle geprüft werden. Falls während der Arbeitsvorbereitung Materialfehler an Gerüstteilen erkennbar sind, sollten diese Teile keine Verwendung mehr finden, wie die BG Vorschriften besagen. Die Handhabung der Gerüstteile ist ebenfalls von Bedeutung. Damit es zu keinen Schäden und Verformungen der Bauelemente kommt, müssen Gerüste beispielsweise sachgemäß gelagert werden. Und auch das Abwerfen der Teile beim Entladen ist zu unterlassen, da daraus entstehende Materialschäden sich negativ auf die Standfestigkeit des Baugerüsts auswirken können.

Auch wenn technische Baubestimmungen manchmal auf Unverständnis treffen, haben sie ihre Berechtigung. Das Einhalten von Gerüstbau Vorschriften ist für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unverzichtbar.

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