Nach wie vor gehören Stürze aus großer Höhe im Baugewerbe wie auch in der Industrie zu den Hauptursachen für schwerwiegende Verletzungen oder sogar Todesfälle. Trotz strenger gesetzlicher Auflagen sind Unfälle häufig auf eine unzureichende Befolgung von Absturzsicherung Vorschriften zurückzuführen. Dieser Umstand resultiert einerseits aus der technischen Komplexität von Sicherungsanlagen und Arbeiten unter großem Zeitdruck. Andererseits wird bei Branchenumfragen auch eine herrschende Unklarheit über die Bestimmungen im Bereich der Absturzsicherung deutlich. Die Vorschriften zur Absturzsicherung (ABS) werden von Seiten des Staates auf europäischer Ebene oder von den Berufsgenossenschaften festgelegt.
Absturzsicherung Vorschriften: Sicherheitssysteme
Ein Part der Absturzsicherung Vorschriften sind Bestimmungen zu Sicherheitssystemen. Prinzipiell besteht von Seiten des Arbeitgebers eine Verpflichtung dazu den Arbeitnehmern, bei Arbeiten in über 3 Metern Höhe, technische Einrichtungen zur Absturzsicherung zur Verfügung zu stellen und deren Nutzung, den richtigen Umgang mit Sicherungsmechanismen sowie die Beachtung gesetzlicher Vorschriften am Arbeitsplatz durchzusetzen. In der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, wird im Paragraf 12 explizit auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Etwaige Vorschriften für Sicherungssysteme werden des weiteren auch in den DIN Normen festgehalten. So befasst sich die DIN EN 795 mit Normen für die Nutzung und Wartung von Sicherungssystemen. Bei der Arbeitsplatzgestaltung ist die DIN 4426 vorschriftsgebend für die planerische Einbringung und Ausführung von Sicherheitssystemen am Arbeitsplatz. Die Vorschrift bezieht sich auf dauerhaft montierte Sicherheitssysteme. Dem entgegen steht die DIN EN 13374, welche sich auf temporäre Systeme (Absturzsicherung mobil) bezieht.
Absturzsicherung Vorschriften: Persönliche Schutzausrüstung
Neben Sicherheitssystemen am Arbeitsplatz sehen Absturzsicherung Vorschriften auch eine persönliche Schutzausrüstung für den einzelnen Arbeitnehmer vor. Hierzu zählt Equipment zur Verhinderung von Stürzen. Im wesentlichen Auffanggurt, Anschlagpunkt und ein Verbindungselement dazwischen. Je nach Ort und Art der Tätigkeit kommen von diesen drei Teilsystemen jeweils unterschiedliche Variationen zum Einsatz welche spezifisch auf die Erfordernisse der Tätigkeit angepasst sind. Welche Variante innerhalb eines Teilsystems für einen bestimmten Arbeitszweck anzuwenden ist, wird in den Normen des DIN festgelegt.