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Gibt es eigentlich Hitzefrei für Gerüstbauer?

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 22. Mai 2020
Lesedauer: 3 Minuten

Im Sommer, wenn die Sonne am stärksten brennt und viele Arbeiter der prallen Hitze ausgesetzt sind, werden Arbeiten auf der Baustelle zur reinen Tortur. Geruestbau.org geht der Frage nach, ob es eigentlichen Hitzefrei für Gerüstbauer gibt. Lesen Sie hier exklusiv alles Wissenswerte über rechtliche Bestimmungen bei zu starker Sonneneinwirkung am Arbeitsplatz.

Skulptur mit Engelsfigur auf einem Arbeitsgerüst unter freiem Himmel während Restaurierungsarbeiten.
Hitzefrei für Gerüstbauer – der Traum vieler Gerüstarbeiter © BIRD-Perspektive

In den Sommermonaten kann es in der prallen Sonne für viele Handwerker gerade im Hochbau ungemütlich werden. Wenn zur Mittagszeit die Sonne den Arbeitern direkt auf den Kopf scheint, werden handwerkliche Arbeiten zur absoluten Qual. Gerade bei den Gerüstbauern, die den ganzen Tag in der freien Luft und unter schweißtreibenden Bedingungen arbeiten müssen, sind der Sonne besonders schutzlos ausgeliefert. Bei Montagarbeiten bei brühender Hitze in schwindelerregender Höhe wäre Hitzefrei für Gerüstbauer die Lösung. Viele wünschen sich deshalb entsprechende Vorschriften, die das ermöglichen.

Die Arbeitsstättenverordnung im Gerüstbau ist genau für solche Fragen zuständig. Sie enthält alle besonderen Anforderungen, die für den Arbeitsplatz vom Gesetzgeber festgelegt sind. Diese Verordnung regelt die Lüftung und Temperierung der Arbeitsräume, die Mindestabmessungen für Arbeitsräume, der Nichtraucherschutz, die Mindestbeleuchtung und Anforderungen an innerbetriebliche Verkehrswege usw. Doch bleiben Arbeitsplätze außerhalb von Gebäuden, wie es bei der Erstellung von Gerüsten der Fall ist, bei dieser Verordnung weitgehend unberührt.

Wann vergibt die Arbeitsstättenverordnung Hitzefrei für Gerüstbauer?

Die geltende Arbeitsstättenverordnung fordert zwar eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur und den Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung, doch dürfen Arbeiter auch bei Lufttemperaturen im Arbeitsraum über 35 Grad Celsius noch beschäftigt werden, solange der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen ergreift.

Hitzefrei für Gerüstbauer gibt es nur dann, wenn der Arbeitgeber Mitleid mit seinen Arbeitern hat. Doch steht bei den meisten Gerüstbaubetrieben die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Die Ausbildung von Arbeitsgerüsten muss aus Kostengründen den Witterungsverhältnissen oft trotzen. Die Einrüstung von Fassaden findet deshalb auch bei unerträglicher Hitze statt.

Hitzefrei bei Gerüstbauern nur als Kompromisslösung

Das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) empfiehlt, dass Arbeitgeber und Beschäftigte miteinander Lösungen und Konzepte ausarbeiten, um das Arbeiten in schwierigen Situationen zu ermöglichen. Ein Hitzefrei für Gerüstbauer ist allerdings ausgeschlossen. Verschiedene Maßnahmen können dazu beitragen, dass das Arbeiten jenseits der 35 Grad-Grenze noch möglich ist. Häufig Pausen und viel Wasser kann dabei helfen, dass Arbeiter nicht dehydrieren. Die Montagen und Anwendungen von Gerüsten können auf die kühleren Morgen- oder späten Abendstunden verlegt werden. Zudem können Wetterprognosen helfen, den Auf- und Abbau von Gerüsten in der Zeit zu planen, wenn keine übermäßige Sonneneinstrahlung zu erwarten ist. Arbeits-, Arbeitszeit- und Pausenregime sollten an die Situation angepasst werden, die für den technologisch oder betriebsbedingten Rahmen des Unternehmens nicht überschreiten.

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