Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und die letzten Nachzügler lassen ihre Häuser an Fassade und Dach winterfest machen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Nutzung eines Arbeitsgerüstes. Gerüste kommen bei allen Fassadearbeiten zum Einsatz und werden allgemein auch als Arbeitsgerüst bezeichnet.
Gerüstnutzer legen oft wenig Wert auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften von Baugerüsten. Genau aus diesem Grund hat die Bundesinnung für Gerüstbau in ihrer Reihe: „Fachregeln für den Gerüstbau“, den Schriftsatz: „Standgerüst als Fassaden- oder Raumgerüst aus vorgefertigten Bauteilen“ herausgegeben. Die Innung stellt diese Broschüre auch für Nichtmitglieder gegen eine Gebühr von 55 Euro zur Verfügung.
Arbeitsgerüst: Vorgaben müssen beachtet werden
Das Systemgerüst sowie das Schnellbaugerüst verhindern durch ihre einfache Montagelogik Fehler beim Aufbau des Gerüsts zu machen. Der sorgfältige Umgang mit dem Arbeitsgerüst ist dennoch stets einzuhalten. Ein mobiles Arbeitsgerüst, ist nach der exakten Ausrichtung zu sichern. Bei Arbeitsgerüsten, die fahrbar sind, gelten ohnehin Sonderregelungen nach den DIN 4422. Um sicher zu stellen, dass für alle an der Baustelle beteiligten Arbeitskräfte ein minimales Sicherheitsrisiko besteht, sollen Gerüstbauer Sicherungsmaßnahmen, sowie Unfallverhütimgsvorschriften eingehalten werden.
Arbeitsgerüst und Vorschriften
Das Arbeitsgerüst soll in regelmäßigen Abständen sogenannten Gefährdungsbeurteilungen unterzogen werden. Es sollte immer mindestens ein Aufsichtsführender sicherheitsgeschulter Gerüstbauer oder Kolonnenführer vor Ort sein, der die Auf und Abbauarbeiten der Arbeitsgerüste auf ihre Richtigkeit hin überwacht. Mitarbeiter auf und an den Gerüsten sollten im Vorfeld über das sichere agieren auf Arbeitsgerüsten unterwiesen werden. Die persönliche Schutzausrüstung, wie zum Beispiel Gurte und Sicherungshaken sollten auf ihre Tauglichkeit hin in Augenschein genommen werden. Darüber hinaus sollte auf die im September 2002 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung geachtet werden.Diese besagt, dass Arbeitsgerüste, die sich in der Auf- bzw. Abbauphase befinden, mit einem Warnschild, das die Aufschrift: „Zutritt für Unbefugte verboten“ gekennzeichnet ist.
Auch der Arbeitsgerüst-Hersteller oder -Vermieter sollte in die Pflicht genommen werden, beim Gerüstverleih die nötigen Anforderungen zu erfüllen. Wenn Sie ein Arbeitsgerüst mieten informieren Sie sich bei den technischen Behörden über Gerüstbau Vorschriften und bitten Sie Ihren Gerüstbauer um ein Gespräch.