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Vorschriften

DIN 18299 als Verfahrensregel für Baustellen

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 06. Dezember 2019
Lesedauer: 3 Minuten

Im Baugewerbe gibt es eine Vielzahl an Normen und Regeln, die es von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu beachten gilt. Die freie Wirtschaft hat sich mit dem Gesetzgeber immer wieder zusammengetan, um die Situation am Arbeitsplatz und vor allem den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch Bauvorschriften und Verordnungen zu verbessern. Aber nicht nur Baustellenverordnungen sorgen für die Sicherheit an Baustellen. Sicherheit ist dort gewährleistet, wo mit Sorgfalt und gutem Wissen und Gewissen gearbeitet wird. Auch Verfahrensregeln für Bauleistungen oder materielle wie auch immaterielle Normungen dienen dem Schutz der Bauarbeiter.

Das Deutsche Institut für Normungen arbeitet eng mit Wirtschaft und Staat zusammen und schafft so durch allgemein anerkannte Regeln der Technik einen Grundstock der Sicherheit für Bauarbeiten jeder Art. Es gibt unterschiedliche DIN Normen, die mit ihren Regelungen unterschiedliche Bereiche abdecken. Die DIN 18299 beinhaltet allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. Sie kann ergänzt werden durch gewerkespezifische Normen, wie die DIN 18451, die sich beispielsweise auf Gerüstarbeiten bezieht. Die Regelungen dieser Normen haben im Gegensatz zu der DIN 18299 Vorrang.

DIN 18299 – Bauleistungen

Die DIN 18299 ist die Grundlage für jede Art von baulicher Leistung oder Maßnahme. Sie beinhaltet sowohl die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) als auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV). Die Leistungsbeschreibung und -erfassung der Bauarbeiten ist so gefasst, dass sie für alle Arbeiten auf dem Bau angewendet werden kann. Wesentliche Punkte der DIN 18299 sind die DIN 18299 ATV, die DIN 18299 Baustelleneinrichtung, die DIN 18299 Nebenleistungen sowie die DIN 18299 VOB/C, welche den wichtigsten Punkt dieser Norm bildet. In ihr werden alle technischen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen geregelt. Zunächst werden Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung erstellt, dann der Geltungsbereich der Bauleistung beschrieben, die zu verwendeden Stoffe und Bauteile aufgezählt, wie auch die Ausführung der Arbeit skizziert, die Nebenleistungen und die besonderen Leistungen beschrieben sowie der Abrechnung der Bauleistung erstellt.

DIN 18299 und weitere Gerüstbau-Normen

Neben der DIN 18299 gibt es noch eine Vielzahl von weiteren Normen, die auch den Gerüstbau betreffen. Wenn Bauarbeiten in bestimmten Höhen verrichtet werden und Lasten auf Tragwerke oder Flächenlasten von Baustellen, Baustoffen und Lagerstoffen einwirken, müssen sie der DIN 1055 gerecht werden. Sie regeln Eigen- und Nutzlasten von Hochbauten. Aber auch die DIN 4420 regelt die Nutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten. Darüber hinaus werden im Baugewerbe auch weitere DIN Normen verwendet, die sich weniger auf den Gerüstbau beziehen als die eigentlichen Arbeiten am Bau. Die DIN 1053 beispielsweise ist die maßgebende Grundlage für die Bemessung und Konstruktion von Mauerwerken. Falls Sie sich über DIN Vorschriften im Gerüstbau näher informieren wollen, besuchen Sie unsere Internetseite Geruestbau.org oder kontaktieren Sie den Gerüstbauer in Ihrer Region!

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