Das Deutsche Institut für Normungen (DIN), die obersten Bauaufsichtsbehörden sowie andere Behörden, die sich mit Baugenehmigungen unterschiedlichster Art beschäftigen, bilden zusammen in gegenseitiger Absprache den wissenschaftlich technischen Grundstock für alle technischen Richtlinien und Normen im Baugewerbe. Somit bilden DIN Normen auch allgemein anerkannte Regeln der Technik für den Gerüstbau. Dazu gehört unter anderem die DIN 4420, die sie mit Normen bei Arbeits- und Schutzgerüsten auseinander setzt. Abweichungen von den DIN-Vorschriften sind nur dann möglich, wenn der Schutz von Mensch und Material durch andere Maßnahmen sichergestellt wird.
DIN 4420 – im Zuge der europäischen Richtlinien
Die europäischen Richtlinien 89/655 EWG regeln den Schutz der Arbeitnehmer im Gerüstbau. Die „Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“ fließen in die DIN 4420. Gerüste nach DIN 4420 sind Arbeits- und Schutzgerüste, die in vier Arten gegliedert sind. So beinhaltet DIN 4420-1 die allgemeinen Regelungen von sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfungen, Teil 2 regelt ähnliche Anforderungen von Leitergerüsten und der dritte Teil beschäftigt sich mit Anforderungen der Sicherheitstechnik für Regelausführungen von Gerüstbauarbeiten, die nichts mit Leiter- und Systemgerüsten zu tun haben. Der vierte und letzte Teil befasst sich mit der Verwendung von Werkstoffen, Gerüstbauteilen, Abmessungen, Lastannahmen und sicherheitstechnischen Anforderungen von Arbeits- und Schutzgerüsten aus vorgefertigten Bauteilen, wie Systemgerüsten.
DIN 4420 und andere Gerüst-Normungen
Neben der DIN 4420 gibt es auch noch weitere DIN Normen, die dem Gerüstbau gewidmet sind. Die DIN 18451 regelt alle Leistungen von Gerüstbauarbeiten, die mit dem Auf-, Um- und Abbau sowie allen Arbeiten, die bei der Gebrauchsüberlassung von Gerüsten, zu tun haben. Diese sind wiederum in den technischen Vertragsbedingungen von Bauleistungen, der DIN 18299, festgelegt. Die DIN 1055 stellt die Standsicherheit von Gerüsten und ihre Lasteneinwirkung fest. Die DIN EN 294 ist ein Auszug der Betriebssicherheitsverordnungen und regelt die Sicherheit von Maschinen und die damit verbundenen Sicherheitsabstände zwischen Mensch und Maschine. Die Sorgfaltspflicht und die Einhaltung von DIN-Vorschriften sowie der Betriebssicherheitsverordnungen ist oberstes Gebot für Schutz und Sicherheit im Gerüstbau. Bei weiteren Fragen von DIN Normen, wenden Sie sich an das Deutsche Institut für Normen oder laden Sie sich die DIN 4420 als pdf. herunter.