Das Schutzdach sichert im laufenden Baustellenbetrieb Personen, Maschinen und Geräte vor herabfallenden Gegenständen. Im modernen Hochbau führt an dieser Art der sicherheitstechnischen Unfallprävention kein Weg vorbei. In welchen Situationen diese spezielle Gerüstkomponente erforderlich ist und welche Vorschriften bei ihrer Errichtung zu beachten sind, erfahren Sie hier auf Geruestbau.org.

Ein Schutzdach ist bei Arbeiten an einem Bauwerk immer dort vorzusehen, wo ein Gefahrenbereich, in dem das Risiko von Unfällen durch herabstürzende Gegenstände besteht, aus technologischen Gründen nicht abgesperrt werden kann. Insbesondere dann, wenn auf mehreren Ebenen gearbeitet wird, muss sichergestellt werden, dass niemand durch hinunterfallende Werkzeuge, Bauteile o.Ä. verletzt wird. Als integraler Bestandteil nahezu jeder Konstruktion gehört das Schutzdach im Gerüstbau zu den zentralen Sicherheitsvorkehrungen am Bau. Besonders häufig dienen Schutzdächer dabei zur fachgerechten Sicherung bei Arbeiten auf Flachdächern. Aber auch in anderen Fällen kann die Anbringung eines Schutzdachs erforderlich sein.
Anwendungsbereiche für das Schutzdach
Als gerüstbauliche Sonderkomponente dient das Schutzdach vor allem für die im Arbeitsschutzrecht vorgeschriebene Dachrandsicherung. Auf der obersten Gerüstebene oder beispielsweise über einer Fluchttreppe angebracht, können entsprechende Vorrichtungen aber auch als Wetterschutzdach fungieren. Häufige Einsatzbereiche sind turmartige Bauwerke sowie bei gleichzeitig durchzuführenden Arbeiten an übereinanderliegenden Arbeitsplätzen. In der Regel sind Schutzdächer nicht für das Tragen größerer Lasten vorgesehen. Auch bei vorhandener Schutzüberdachung müssen daher in jedem Fall zusätzliche Maßnahmen zur Absturzprävention wie die Anbringung einer Ortgangsicherung oder andere gerüstbauliche Fallschutzvorkehrungen getroffen werden. Ein weiteres Anwendungsfeld für Gerüstdächer ist die Sicherung von Verkehrs- und Durchgangswegen. Gerade bei Arbeiten in belebten Innenstädten ist es oftmals notwendig, mit einem Schutzdach zur Straße hin Passanten und vorbeifahrende Autos vor Schäden zu bewahren.
Schutzdach: Abmessungen und Vorschriften
Als Teil eines Gerüsts unterliegt das Schutzdach hinsichtlich seiner Abmessungen sowie der Herstellung der Prüfsicherheit spezifischen Vorschriften, die in der DIN 4420-1 (Arbeits- und Schutzgerüste) zusammengefasst sind. So ist für das Schutzdach als Spezialgerüst eine Mindestbreite von 1,50 Meter einzuhalten. An der Außenseite muss es das Gerüst um mindestens 0,60 Meter überragen. Unabhängig von der Neigung gilt für die Bordwand zudem eine Mindesthöhe von ebenfalls 0,60 Metern. Bei Abweichung von der Regelausführung muss darüber hinaus ein gesonderter Tragfähigkeitsnachweis erbracht werden. Bei hohen Anforderungen an die Belastbarkeit der Konstruktion kann diese zusätzlich durch den Einsatz stabilisierender Gitterträger erhöht werden. In dieser Kombination bietet es sich häufig an, die Schutzdachvorrichtung parallel als entlang des Bauwerks geführte Kabelbrücke zu verwenden. Entsprechende Nachweise zur Sicherheit der Konstruktion können sowohl bei Regelausführung als auch in Sonderfällen nur vom ausgewiesenen Fachmann erbracht werden. Wenn Sie sich weiterführend über gerüstbauliche Schutzvorrichtungen oder andere Themen aus diesem Bereich informieren möchten, dann gibt Ihnen Geruestbau.org fachkundig Auskunft. Sie benötigen ein Schutzdach oder ein anderes Gerüst? Dann bietet Ihnen unser Fachportal zudem die Möglichkeit, sich unverbindlich Angebote von regionalen Betrieben aus Ihrer Nähe erstellen zu lassen.