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Das Gerüstbauhandwerk in Deutschland und wie es vertreten wird

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 20. Mai 2020
Lesedauer: 4 Minuten

Das Gerüstbauhandwerk ist ein altes Gewerbe, das aber erst spät zum Vollhandwerk ernannt wurde. Deshalb hat seine Selbstorganisation eine ungewöhnliche Entwicklung durchgemacht: Sie wird sowohl durch eine Bundesinnung als auch einen Bundesverband vertreten, welche seit 1998 zusammen arbeiten.

Das Gerüstbauhandwerk unterliegt, wie jedes handwerkliche Gewerbe, dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks. Diese zum Wirtschaftsverwaltungsrecht zählende Handwerksordnung regelt unter anderem die Selbstorganisation des Handwerks, wozu Handwerkskammern, Handwerksinnungen und Kreishandwerkerschaften gehören. Bis 1998 galt das Gerüstbauhandwerk als handwerksähnliches Gewerbe und hatte bis es zum Vollhandwerk hochgestuft wurde für eine lange Zeit weniger Rechte und Pflichten.

Kurzhistorie des Gerüstbaus und seiner Selbstorganisation

Gerüstbauer errichten Gerüste für den Bau und Sanierung von Gebäuden aller Art. Sie bauen Tribünen, Arbeitsplattformen und auch Bühnen. Gerüstbauarbeiten gab es schon im alten Ägypten und antiken Griechenland, doch erst mit dem Bau großer Kathedralen begann die Entwicklung des Gerüstbauhandwerks im großen Stil: Zur Deckengestaltung der Sixtinischen Kapelle wurden von Michelangelo eigens konstruierte Gerüste verwendet. Im Laufe der Zeit wurde mehr Eisen verwendet und sich mit dem Problem der Biegung auseinandergesetzt. Mit der Industriellen Revolution begann schließlich die eigentliche Baustatik und das erste Stahlrohrkupplungsgerüst wurde konstruiert. In den 50er Jahren kamen in Deutschland die ersten Systemgerüste zum Einsatz und das immer größer werdende Baugewerbe zu Nachkriegszeiten führte zu einem Anstieg der Zahl von Gerüstbauunternehmen, die nach einer Vertretung ihrer Interessen in Politik und Wirtschaft verlangten.

Der Bundesverband für Gerüstbau wurde bereits im Jahre 1948 gegründet. Allerdings galt das Gerüstbauhandwerk lange Zeit nur als handwerksähnliches Gewerbe und zählt erst seit dem 01. April 1998 zu den Vollhandwerken. An diesem Tag wurde das Gerüstbauhandwerk in die Anlage A der Handwerksordnung aufgenommen, die unter anderem die Gründung einer Innung vorschreibt. Da sich der Bundesverband in den letzten 50 Jahren bereits als gut funktionierende Organisationsform durchgesetzt hatte, hat er sich mit der Bundesinnung für Gerüstbau zusammengeschlossen, die zusätzlich gegründet wurde. Seitdem wird das Gerüstbauhandwerk gemeinschaftlich durch zwei Fachorganisationen vertreten: den Bundesverband für Gerüstbau und die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk. Der Leistungsanspruch und Beitragssatz sind bei Verband und Innung gleich.

Die Organisation des Gerüstbauhandwerkes: Was gehört dazu?

Die Bundesinnung für Gerüstbau ist ein Teil der für ihren Sitz zuständigen fachunabhängigen Kreishandwerkerschaft, die wiederum alle Handwerksinnungen und die Handwerkskammer unterstützt. Der Bundesverband für Gerüstbau wird dem Zentralverband des deutschen Handwerks untergeordnet.

Die Aufgaben der Bundesinnung und des Bundesverbandes für Gerüstbau überschneiden sich stark. Sie vertreten die betrieblichen, wirtschaftlichen, technischen, sozialen und rechtlichen Interessen des Gerüstbauhandwerks auf dem Markt. Als Standesorganisation ist es das Ziel der Bundesinnung und des Bundesverbandes, die Rahmenbedingungen des Gerüstbauer-Handwerkes zu verbessern. Als Arbeitgeberverband schließen sie, sofern die Mitglieder entsprechende Beschlüsse fassen, Tarifverträge ab so wie es am 01. März 2014 geschehen ist. Des Weiteren kümmern sich um die im Gerüstbauhandwerk geltenden Zulassungen und stehen seinen Mitgliedern wenn nötig mit Rechtsanwälten und qualifizierten Beratern zur Seite.

Die Organisation des Gerüstbauhandwerkes setzt sich für die Interessen der Betriebe ein und vertritt sie in Politik und Wirtschaft. Sachverhalte werden beschlossen und dann beim Zentralverband des deutschen Handwerks vorgestellt. Des Weiteren kümmert es sich um die Vermittlung zwischen Innungsmitgliedern und deren Auftraggebern und lässt bei Bedarf Gutachten durchführen. Anders als bei der der Handwerkskammer ist die Mitgliedschaft bei den Organisationen für das Gerüstbauhandwerk für Betriebe freiwillig. Für ordentliche Mitglieder beträgt der Grundbeitrag 1.100 €, der Zusatzbeitrag hängt prozentual von der Bruttolohnsumme ab. Im ersten Jahr muss ein neues Mitglied nur die Hälfte der Beitragssätze zahlen.

Ein organisiertes Mitglied darf sich als Innungsbetrieb im Gerüstbauhandwerk bezeichnen, was als Aufwertung gilt. Innungen bieten eine sehr gute Ausbildung, Schiedsstellen bei Uneinigkeiten und hohe Qualitätsstandards. Viele Verbraucher vertrauen Innungsbetrieben, weil sie sich auf deren Kompetenz, Gewissenhaftigkeit, Engagement und Ablehnung von Schwarzarbeit verlassen können.

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