Wie jedes andere Handwerk hat auch der Gerüstbau eine übergeordnete Innung, welche sich für die Interessen der Betriebe einsetzt und eine vermittelnde Position zwischen seinem Mitglied und dessen Auftraggeber einnimmt. Mehr dazu, welche Aufgabengebiete die Bundesinnung für Gerüstbau hat und wie Sie beitreten können, erfahren Sie hier auf Geruestbau.org.
Die Gerüstbauinnung in Köln zählt mehr als 700 Mitglieder, die alle selbstständige Betriebe eröffnet haben und von den Vorteilen der Mitgliedschaft in einer Innung profitieren. Alle Mitglieder sind zur Jahreshauptversammlung eingeladen, in welcher der Vorstand gewählt wird und zentrale Entscheidungen getroffen werden. In der Hauptversammlung der Bundesinnung für Gerüstbau im Jahre 2014 wurde beispielsweise der Mindestlohn von 10€ pro Stunde beschlossen. Dieser wurde vom Vorstand in externen Gremien, wie beispielsweise der Kreishandwerkerschaft, behandelt und im Endeffekt beim Zentralverband der deutschen Handwerker durchgesetzt.
Was sind die Aufgaben der Bundesinnung für Gerüstbau?
Laut Handwerksordnung sind Handwerksinnungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt. Das bedeutet, dass der Vorstand in der Lage ist, beispielsweise beim Tarifrecht im Sinne der selbstständigen Handwerker mitzuentscheiden. Weiterhin dient die Gerüstbauinnung als Mittler zwischen seinen Mitgliedern und deren Auftraggebern. Die Innung ist ermächtigt, bei strittigen Sachverhalten Gutachten anzufertigen, um Probleme zu klären. Die Innung fungiert also in vielen Fällen auch als Rechtsbeistand für die selbstständigen Handwerker. Da die Bundesinnung für Gerüstbau in enger Zusammenarbeit mit dem gewerkseigenen Bundesverband agiert, ist es außerdem möglich, exklusiv für Innungsmitglieder Fort- und Weiterbildungen anzubieten. Nicht zuletzt stärken Innungen den Gemeingeist der Handwerker und die Identität der Betriebe mit dem Gerüstbauhandwerk.
Was kostet eine Mitgliedschaft in der Bundesinnung für Gerüstbau?
Die Mitgliedschaft in einer Innung ist im Gegensatz zur Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer vollkommen freiwillig. Damit die Bundesinnung für Gerüstbau den Service anbieten kann, ist eine Mitgliedschaft jedoch mit Kosten verbunden: Der Grundbetrag von 1.100€ ist für jedes ordentliche Mitglied verbindlich, zusätzliche Kosten rechnen sich gestaffelt nach dem Bruttoeinkommen des Betriebs. Während bei einem Betrieb mit 150.000€ Bruttolohn 0,225% zusätzlich anfallen, werden für einen Betrieb mit einem Einkommen von über 1.000.000€ nur noch 0,046% fällig.
Die Bundesinnung für Gerüstbau bietet derzeit ein Angebot an, mit dem das erste Jahr Mitgliedschaft nur die Hälfte kostet. Bei Rückfragen und Problemen können Sie sich an die Gerüstbauinnung in Köln wenden, deren Internetpräsenz finden Sie hier.
Fazit