Februar 2014 – Ab März gilt im Gerüstbauhandwerk ein neuer Tarifvertrag! Dieser sorgt für höhere Mindestlöhne und eine Angleichung des Lohnniveaus in Ost- und Westdeutschland! Weitere Informationen erhalten Sie im Folgenden auf Geruestbau.org!
Seit ihrem Inkrafttreten vom 01. August 2013 regelt die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauhandwerk in der Bundesrepublik den Mindestlohn im deutschen Gerüstbauhandwerk. Dieser gilt für Arbeitnehmer in Betrieben des Handwerks und beträgt derzeit noch 10,00 €. Die Einführung der Verordnung war ein wichtiger Schritt, um unfairen Wettbewerb im Handwerk zu unterbinden. Denn deutsche Arbeitgeber konnten bis zu diesem Zeitpunkt ihre Arbeitnehmer für Gerüstbauarbeiten ins Ausland entsenden, ohne eine Lohnuntergrenze beachten zu müssen.
Am 28. Februar 2014 tritt die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauhandwerk außer Kraft, was jedoch keinen Rückschritt im Kampf gegen Niedriglöhne darstellt: Am 12. Februar 2014 wurde nach vier Verhandlungsrunden bereits ein neuer Tarifvertrag zwischen Bundesinnung und IG Bau vereinbart!
Neuer Tarifvertrag im Gerüstbauhandwerk ab 01. März 2014 gültig!
Mit dem neuen Tarifvertrag werden auf gleich drei Ebenen Verbesserungen für die rund 25.000 Arbeitnehmer erzielt!
Ab dem 01. August 2014 wird die Ausbildungsvergütung im Gerüstbauhandwerk um 3% erhöht!
Im Zeitraum vom 01. März 2014 bis zum 30. April 2015 werden die Löhne in Westdeutschland um 3,5% erhöht, zusätzlich erhalten alle Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in Höhe von 230 €. Das Lohnniveau im Osten wird an das des Westens angeglichen und die Lohnmauer in der Branche erstmals eingerissen! Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung für wirtschaftlich schlecht aufgestellte Betriebe in den neuen Bundesländern: Diese dürfen bei schlechter Auftragslage zeitlich begrenzt leicht niedrigere Löhne zahlen (bis zum 30. April 2015 maximal 2,5% und vom 01. Mai 2015 bis zum 30. April 2016 maximal 1,25%). Grundlage dazu sind Vereinbarungen auf betrieblicher oder einzelvertraglicher Ebene.
Ab dem 01. Mai 2014 wird der Mindestlohn auf 10,25 € pro Stunde angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 10,50 € folgt am 01. Mai 2015. Dieser Mindestlohn-Tarifvertrag ist bis zum 30. April 2016 gültig.