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Der IG BAU setzt Mindestlohn für Gerüstbauer durch

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 21. Mai 2020
Lesedauer: 3 Minuten

In den vergangenen Tagen wurden zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesinnung/Bundesverband Gerüstbau ein Mindestlohn für Gerüstbauer vereinbart. Geruestbau.org informiert über die bundesweiten Konsequenzen der vereinbarten Lohngrenzen.

In Frankfurt am Main kam es Montagabend zu einer Einigung der Tarifverhandlungen zwischen der IG Bau und der Bundesinnung / Bundesverband des Gerüstbauhandwerks. Laut Dietmar Schäfers (stellvertretender Bundesvorsitzende der IG BAU) war „die Einführung des Mindestlohns für die knapp 30 000 Gerüstbauer in ganz Deutschland mehr als überfällig.“ Somit wurde erstmals eine untere Lohngrenze vereinbart, die sowohl in den alten Bundesländern als auch den Neuen künftig eine allgemein verbindliche Gültigkeit darstellt. Weitere Informationen zu den Tarifverträgen im Gerüstbaugewerbe finden Sie hier.

Damit die Lohngrenze von 9,50 Euro als rechtliche Grundlage für alle Gerüstbau-Betriebe verbindlich ist, muss die Bundesregierung dieser Einigung erst einmal zustimmen. Am 1. November 2011 soll der Mindestlohn dann in Kraft treten, wodurch eine langjährige Phase ohne Tarifvertrag in der Gerüstbau-Branche zu Ende geht.

Mindestlohn für Gerüstbauer – eine bundesweite Einigung

Die Debatte um den Mindestlohn im Gerüstbau-Gewerbe wurde in der Vergangenheit häufig kontrovers diskutiert. Viele Gegner befürchten, dass durch die Einführung des Mindestlohns der Gerüsthandel in Mitleidenschaft gezogen wird. Dennoch wurde eine Einigung geschaffen, die die Auftragslage der Gerüstbau-Unternehmen in Ost und West gleichermaßen berücksichtigt. Die Vereinbarung stellt somit das Ende einer langjährigen Uneinigkeit über Höhe des Mindestlohns zwischen den Tarifparteien dar. Der Ecklohn für einen Gerüstbauer beträgt im Westen zurzeit 13,64 Euro und darf im Osten nur bis maximal 3,74 Prozent vom West-Ecklohn nach unten abweichen. Des Weiteren wurde vereinbart, dass die Ost-Löhne in den nächsten drei Jahren an den Westen herangeführt werden sollen. Eine gesamtdeutsche Angleichung der Lohnhöhe im Gerüstbau soll bis zum 01.10.2014 abgeschlossen sein. Viele Gerüstbauer können durch diese tarifliche Einigung beruhigter in die Zukunft blicken, was weitere Montageleistungen von Gerüsten für die Zukunft positiv beeinflusst.

Mindestlohn für Gerüstbau und ihre Gerüstbauleistung

Im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es momentan noch keine gesetzliche Regelung für einen Mindestlohn im Baubereich. Deshalb regeln die einzelnen Branchen durch die Tarifverträge ihre Niedriglohngrenzen selbst, die anschließend vom Gesetzgeber ratifiziert werden müssen. Der Mindestlohn für Gerüstbauer ist ein weiterer Meilenstein für die Mindestlohn-Regelung des Handwerks in Deutschland. Durch diese Maßnahme wirken die Tarifparteien dem Rückgang der Gewerbetreibenden sowie dem Fachkräftemangel im Gerüstbau entgegen.

Weitere Informationen zum Gerüstbau-Handwerk finden Sie auf Geruestbau.org. Hier können Sie auch den Fachbetrieb aus Ihrer Umgebung finden und sich unverbindliche Angebote zu Ihrem Bauprojekt einholen.

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