Egal, ob auf der Großbaustelle oder bei Handwerksmaßnahmen am eigenen Haus – Sicherheit im Bau ist Pflicht! Insbesondere dort, wo durchzuführende Arbeiten den Einsatz in großer Höhe erfordern, sind gesonderte Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Wie Gerüstbauer den Dachrand sichern und damit das Risiko lebensbedrohlicher Stürze minimieren, erfahren Sie auf Geruestbau.org.
Den Dachrand zu sichern, gehört mit zu den wichtigsten Maßnahmen, die im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen bei Arbeiten auf Gebäudedächern zu ergreifen sind. Wie Studien regelmäßig belegen, herrscht insbesondere auf Baustellen ein unverhältnismäßig hohes Unfallrisiko. Vor allem Stürze – nicht selten lebensbedrohlich – stehen dabei ganz oben auf der Liste potenzieller Gefahren. Neben der barrierefreien Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Errichtung von Überdachungen, die Passanten vor herabfallenden Gegenständen schützen, ist es daher immens wichtig, am Dachrand vor Absturz zu sichern.
Dachrand sichern ist Pflicht!
Den Dachrand zu sichern ist nicht nur Kür, sondern Pflicht! Als Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes widmen die für den Gerüstbau besonders wichtigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) dem Thema Absturzsicherung ein komplettes Kapitel. Im entsprechenden Abschnitt findet sich unter anderem festgeschrieben, dass sichernde Vorkehrungen in folgenden Arbeitssituationen einzurichten sind:
- an Verkehrswegen über Stoffen, in denen man versinken kann (z.B. Wasser)
- an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bei mehr als 2m Absturzhöhe
- an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bei mehr als 5m Absturzhöhe bezogen auf Traggerüste
Nur in wenigen Fällen gewährt die UVV unter der Voraussetzung einer entsprechenden fachlichen Erfahrung Ausnahmen. Dies ist der Fall, wenn:
„Arbeiten, deren Eigenart und Fortgang eine Sicherheitseinrichtung oder -maßnahme nicht oder noch nicht rechtfertigen, von fachlich geeigneten Personen nach Einweisung und unter Aufsicht durchgeführt werden.“
(Unfallverhütungsvorschriften „Bauarbeiten“, § 12, Abs. 1-3)
Es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass dies nicht für von Privatpersonen durchgeführte Arbeiten gilt.
Dachrandsicherung oder Schutzgerüst?

Grundsätzlich stehen dem Gerüstbauer zwei Varianten zur Verfügung, den Dachrand zu sichern. Welche zum Einsatz kommt, ist abhängig von der jeweiligen Höhe des Gebäudes und dessen baulichen Voraussetzungen.
Die gängigste Variante besteht in der Errichtung eines Schutzgerüstes bzw. einer sogenannten Dachfangvorrichtung an einem Gerüst, welches bereits vor Ort ist. Diese Möglichkeit wird in erster Linie für Arbeiten an Steildächern und an Flachdächern bis zu einer bestimmten Höhe genutzt. Am bestehenden oder errichteten Gerüst wird auf oberster Ebene – in Höhe der Dachkante bzw. kurz darunter – ein bis zu zwei Meter hohes Geländer angebracht. Die Außenseite des Gerüsts ragt damit über Giebel- und Traufkante hinaus. Kommt es zu einem Sturz, fängt das Gerüst den Fallenden auf. Diese Möglichkeit, den Dachrand sicher zu machen, wird häufig auch als Ortgangsicherung bezeichnet, wobei der Ortgang jene begehbare Trittfläche meint, welche am Dachrand entlang der Fassade um das Gebäude führt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Insbesondere, um an einem Flachdach den Dachrand zu sichern und damit das Absturzrisiko zu minimieren, steht noch eine weitere Variante zur Verfügung. Hierbei wird eine eigenständige Vorrichtung zur Dachrandsicherung fest am Gebäude installiert. In der Regel lohnt diese Option erst ab einer bestimmten Gebäudehöhe und wenn nicht bereits ein ausbaufähiges Gerüst vorhanden ist. Eine solche Dachrandsicherung besteht meist aus Stahlrohrkupplungen und Modulgerüstteilen, die zu einem Geländer montiert am Rand des Daches angebracht werden. An der Fassade verschraubt, wird die Vorrichtung an der Innenseite ballastiert. Für zusätzliche Stabilität kann der Einsatz von Gitterträgern sorgen. Systeme wie dieses können auch als fertige Konstruktionen erworben werden, sind jedoch in der Anschaffung recht teuer.
Dachrand sichern allein reicht meist nicht aus
Wie bereits erwähnt, sind die zu ergreifenden Maßnahmen, um den Dachrand zu sichern im deutschen Arbeitsschutzrecht streng geregelt. Entsprechende Ausführungen finden sich unter anderem in den Informationsschriften der Berufsgenossenschaft Bau. Insbesondere für Vorkehrungen, die den Dachrand sichern, gelten Vorschriften, die umfangreich regulieren, wie und in welcher Form Konstruktionen auszubilden sind. Deshalb, und da dem Thema Sicherheit stets die größte Aufmerksamkeit und Sorgfalt zukommen sollte, empfiehlt es sich, im Rahmen entsprechender Bau- und Handwerksmaßnahmen durch ausgebildete Fachleute den Dachrand sichern zu lassen.
Grundsätzlich gilt, dass Schutz und Sicherheit am Bau immer höchste Priorität haben sollten. Dies gilt im Kleinen wie auch im Großen. Neben der Absturzsicherung existieren noch zahlreiche andere Schutzmaßnahmen, deren Einrichtung nicht weniger wichtig ist. Mit dem Schutzdach wurde ein zentrales Element der Bausicherheit bereits genannt. Auch Arbeits- und Durchgangsflächen überbrückende Kabelführungen gehören dazu. Von einem tragfähigen Sicherheitskonzept auf Ihrer Baustelle hängen im Ernstfall Menschenleben ab. Nicht nur aus diesem Grund sollte an der Ergreifung entsprechender Maßnahmen nicht gespart werden. Auch deshalb nicht, da Schutzvorrichtungen wie Kabelbrücken vielerorts günstig angemietet werden können.
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