Möchten Sie Außenarbeiten an Ihrer Hausfassade oder anderweitige Sanierungsarbeiten durchführen lassen, so müssen Sie ein Gerüstbau-Unternehmen beauftragen. Damit bei der Auftragsvergabe keine Probleme auftreten und was Sie noch beachten müssen, erfahren Sie auf Geruestbau.org.
Viele Hausbesitzer wünschen sich eine Veränderung an Ihrem Haus: Eine neu gestaltete Fassade ist hier ein Schritt. Teilweise sind auch Sanierungsmaßnahmen wie die Erhöhung der Energieeffizienz durch eine zusätzliche Außen- oder Dachdämmung Grund dafür, ein Gerüstbauunternehmen beauftragen zu müssen.
1. Beauftragung des Gerüstbauunternehmens
Bei den meisten Auftragsarbeiten wie Malerdienste, Austausch von Fenstern oder der zusätzlichen Dämmung der Fassade arbeiten viele Handwerksbetriebe bereits mit von Ihnen bekannten Gerüstbauunternehmen zusammen. In diesem Fall müssen Sie sich nicht um die Suche und Beauftragung eines Gerüstbauunternehmens kümmern. Teilweise kann der Handwerksbetrieb jedoch voraussetzen, dass vor Ort bereits ein Gerüst vorhanden ist. Dann müssen Sie sich an ein Gerüstbauunternehmen wenden.
Für das Gerüstbauunternehmen ist es wichtig zu erfahren, für welche Arbeit das Gerüst benötigt wird. Auch die Maße der Baustelle sowie die örtliche Situation sind ausschlaggebend für den Auftrag. Je nachdem wird bestimmt, welche Art von Gerüst eingesetzt wird. Als drittes sollten Sie zusätzlich die Kontaktdaten des anderen Fachbetriebs, für dessen Arbeiten das Gerüst zur Verfügung gestellt wird, weitergeben.
2. Besichtigungstermin
Oftmals findet nach dem telefonischen Vorgespräch eine Besichtigung der Baustelle statt. Hier kann sich das beauftragte Gerüstbauunternehmen ein Bild von der Situation machen und zusätzlich genau Maß nehmen. Teilweise kann die Besichtigung auch ohne Ihr Beisein stattfinden. Dies hängt davon ab, ob die zukünftige Baustelle frei zugänglich und von außen zu erreichen ist.
Bei dem Termin wird der Mitarbeiter neben Notizen auch Fotos von der Situation vor Ort machen, um besser Protokoll führen zu können.
Darüber hinaus setzt sich die Gerüstbau-Firma mit dem Handwerksbetrieb, der das Gerüst benötigt, in Verbindung. Hier wird näher auf die Gerüstvariante eingegangen und wie lange das Gerüst zur Verfügung stehen muss.
Ideal ist es, wenn der Besichtigungstermin mit der Fachfirma für Gerüstbau, dem Meister des anderen Handwerkbetriebs sowie dem Besteller stattfindet. So sind alle involvierten Personen anwesend und können Probleme sowie mögliche Schwierigkeiten aber auch Wünsche direkt besprechen.
3. Aufbau
Idealerweise einen Tag vor Beginn der Baumaßnamen wird nun das Gerüst aufgebaut. Der Aufbau folgt strickt nach Plan und wird genau dokumentiert. Ist ein Gerüst nicht einwandfrei oder fehlen teile, darf es zum Schutze der Arbeitssicherheit nicht aufgebaut werden. Das Protokoll können Sie, der zweite Handwerksbetrieb sowie entsprechende Fachkräfte für Arbeitssicherheit einsehen.
Während des Aufbaus dürfen sich nur die Mitarbeiter des beauftragten Gerüstbauunternehmens auf der Baustelle befinden. So kann kein Dritter ungewollt zu Schaden kommen. Ein zusätzlicher Bauzaun verhindert das Betreten der Baustelle und bietet somit zusätzlichen Schutz.
4. Die Bauarbeiten
Während der Bauarbeiten müssen eine befähigte Person zur Aufsicht sowie eine befähigte Person zur Prüfung benannt sein. Dabei ist die befähigte Person zur Aufsicht der Gerüstersteller. Die Person muss ständig auf der Baustelle sein; sie achtet unter anderem auf die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und beurteilt die Gefährdungen und schreitet gegebenenfalls ein. Die befähigte Person zur Aufsicht ist der Ansprechpartner vor Ort, wenn es um das Gerüst geht.
Der Gerüstnutzer, also die befähigte Person zur Prüfung weist zusätzlich zu den Fachkenntnissen, die eine befähigte Person zur Aufsicht aufweisen muss, noch umfangreiches Fachwissen der Betriebssicherheit sowie statische Kenntnisse zur Beurteilung des Trageverhaltens auf. Auch zur Benutzung von Gerüsten kennt sich diese Fachperson aus.
Befähigte Personen werden dabei vom Gerüstbauunternehmen nach dessen Beauftragung ernannt. Sie sind entweder Gerüstbauer, Gerüstbau-Meister oder auch Obermonteure beziehungsweise Kolonnenführer für Gerüste.
Während der Bauarbeiten muss darauf geachtet werden, dass der Arbeitsschutz an Baustellen gewahrt wird. Werden die Regeln und Vorschriften missachtet, drohen hohen Bußgelder und auch das Risiko von enormen Personen- und Sachschäden ist gegeben.
5. Ende der Bauarbeiten
Nach dem Ende der Bauarbeiten wird das Gerüst von der Gerüstbaufirma wieder abgebaut. Auch der Abbau wird genau dokumentiert. So fallen Mängel sowie fehlende Teile umgehend auf.
Achten Sie darauf, dass alles ordnungsgemäß protokolliert und die Baustelle sauber sowie sicher verlassen wird und somitkein Restrisiko durch zurückgelassene Materialien, Werkzeuge und ähnliches besteht.
Fazit
Das Gerüst muss während des Aufbaus, während der Bauarbeiten und beim Abbau stets gesichert sein und die Vorschriften zum Arbeitsschutz sowie zur Arbeitssicherheit wahren. Hier gibt es befähigte Personen, die von dem Gerüstbauunternehmen ernannt werden. Lass Sie sich die Kontaktdaten der Personen geben, damit Sie sich im Notfall an diese wenden können. Alle wichtigen Informationen zum Gerüst finden Sie in der Gerüstmappe. Dokumentationen, Notizen sowie wesentliche Unterlagen sind hier ebenfalls abgelegt.
Wir empfehlen, ein Gerüstbauunternehmen aus Ihrer Region mit den Arbeiten zu beauftragen. So können fehlende Teilstücke ohne lange und teure Fahrtwege und -zeiten schnell behoben werden.