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Ausbildungsbonus im Gerüstbau – zur Behebung des Fachkräftemangels

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 22. Mai 2020
Lesedauer: 3 Minuten

Seit Jahren ist ein Absinken der Schulabgängerzahlen zu verzeichnen und viele Unternehmer fürchten um den langfristigen Erhalt von Fachkräften. Geruestbau.org informiert sie über den Ausbildungsbonus im Gerüstbau, der von der Bundesregierung in den letzten Jahren eingeführt wurde.

Skulptur mit Engelsfigur auf einem Arbeitsgerüst unter freiem Himmel während Restaurierungsarbeiten.
Der Ausbildungsbonus im Gerüstbau soll dem ansteigenden Fachkräftemangel entgegenwirken © BIRD-Perspektive

Der Fachkräftemangel hält in vielen Branchen bereits Einzug, auch der Gerüstbau ist in den vergangenen Jahren nicht davor verschont geblieben. (Weitere Infos dazu, siehe hier) Die Bundesregierung reagierte mit einer im Juni 2011 durchgeführten Änderung des 5. Gesetzes im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches. Diese Maßnahme soll jungen Menschen helfen, die schon längere Zeit auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle sind, ihre Chancen zu verbessern. Bei dem Ausbildungsbonus im Gerüstbau handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss, der die Kosten der auszubildenden Betriebe für die Ausbildung reduziert.

Der bezuschusste Bonusbetrag richtet sich nach der Höhe der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr. Anspruch auf den Ausbildungsbonus haben Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Altbewerber eine Ausbildung im Gerüstbau ermöglichen. Altbewerber sind Jugendliche, die schon länger erfolglos eine Ausbildungsstelle suchen. Mit diesem Konzept soll das Problem der sinkenden Schulabgängerzahl entgegengewirkt werden.

Ausbildungsbonus im Gerüstbau – Zuschusshöhe

Die Ausbildung eines Gerüstbauers dauert in der Regel drei Jahre und ist in betriebliche und schulische Ausbildung aufgeteilt. In dieser Zeit lernt der oder die Auszubildende Gerüste zu erstellen und lernt die Besonderheiten der unterschiedlichen Gerüstbauarten kennen. Doch ist der Ausbildungsbonus im Gerüstbau davon abhängig, wie hoch die Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr ist. Wenn die Ausbildungshöhe 500 Euro im ersten Lehrjahr unterschreitet, dann beträgt der Zuschuss 4.000 Euro im Jahr. Bei mindestens 500 Euro und weniger als 750 Euro beträgt der Zuschuss 5.000 Euro. Bekommt der Auszubildende eine Vergütung, die mindestens 750 Euro beträgt, dann wird der Zuschuss auf 6.000 Euro festgesetzt. Der Bonus wird in diesem Zusammenhang in zwei Raten ausgezahlt. Nach Ablauf der Probezeit werden die ersten 50 Prozent ausgeschüttet, die Zweiten erst nach der Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung.

Der Ausbildungsbonus wird jedoch reduziert, wenn bei Abschluss des Ausbildungsvertrages der Lehrling bereits erfolgreich absolvierte Teile der Ausbildung in einer früheren Ausbildungsstätte absolviert hat und sich somit die Ausbildungsdauer verkürzt. Sofern der Auszubildende eine Einstiegsqualifizierung absolviert hat, indem er beispielsweise seine Kenntnisse zu den Unfallverhütungsvorschriften im Gerüstbau unter Beweis stellen muss, dann werden die in diesem Zusammenhang gezahlten Zuschüsse ebenfalls angerechnet.

Für welche Auszubildenden erhält der Betrieb den Ausbildungsbonus im Gerüstbau?

Der Ausbildungsbonus im Gerüstbau geht an Arbeitgeber, die zusätzlich Jugendliche ohne Schulabschluss, einem Sonderschulabschluss oder einem Hauptschulabschluss einen Ausbildungsplatz ermöglichen. In allen Fällen muss die arbeitssuchende Person im Vorjahr oder früher die Schule verlassen und sich seither erfolglos um eine Ausbildungsstelle bemüht haben. Wenn sich der Lehrling in den ersten 6 Monaten Probezeit bewährt und dem Arbeitgeber zeigt, dass er Gerüstbau Vorschriften achtet, dann steht dem staatlichen Zuschuss nichts mehr im Wege.

Weitere Informationen zum Gerüstbau finden Sie auf Geruestbau.org – dem großen Branchenportal. Hier finden Sie den richtigen Gerüstbau-Betrieb aus Ihrer Umgebung sowie weitere Begriffserklärungen zum Thema Gerüstbau.

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