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Vorschriften

Unfallverhütungsvorschriften auf Baustellen

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 29. April 2021
Lesedauer: 3 Minuten

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften gehören zu den betrieblichen Arbeitsschutzgesetzen und sind im Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) zusammengefasst. Die Berufsgenossenschaften sind die gesetzlichen Unfallversicherungen für Arbeitgeber und schaffen mittels den BG Vorschriften Sicherungsmaßnahmen für die Beschäftigten der deutschen Privatwirtschaft.

Unfallverhütungsvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften wurden auf dieser Baustelle eingehalten. © Geruestbau.org

Die Unfallverhütungs- vorschriften (UVV) regeln, dass unterschiedliche Werkzeuge, Materialien, Maschinen und Geräte, die von den Arbeitern auf der Baustelle genutzt werden, auch sicher sind. Die UVV gehen Hand in Hand mit der Betriebssicherheits- verordnung, die ebenfalls die Sicherheit im Umgang von Arbeitsmitteln regelt und dem betrieblichen Arbeitsschutz angehört.

Diese Vorschriften dienen zur Prävention von Gefahrenpotenzialen am Arbeitsplatz und müssen bei Neuregelungen und Veränderung der einzelnen Vorschriften stets vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden. Die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind für die Definitionen von Vorschriften zur Unfallverhütung verantwortlich. Die UVV schreiben vor, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und bestimmt zudem, wie sich die Versicherten zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen am Arbeitsplatz zu verhalten haben. Die UVV regelt darüber hinaus im Falle eines Unfalls alle arbeitsmedizinische Maßnahmen, die vom Unternehmer veranlasst werden und mit den Ärzten abgesprochen sind. Erste-Hilfe-Kästen sind vom Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer zugänglich anzubringen. Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit entwerfen Konzepte und Maßnahmen für den Arbeitsschutz des jeweiligen Gewerbes.

Unfallverhütungsvorschriften im Gerüstbau

Die Absturzgefahr ist im Gerüstbau das größte Gefahrenpotenzial. Der Absturzsicherung wird bei den Unfallverhütungsvorschriften am meisten Aufmerksamkeit gewidmet. Die Gerüstbau Vorschriften und der UVV schreiben vor, dass bei jeder Gerüstart, sei es ein Schutz- oder Arbeitsgerüst, Sicherungsmaßnahmen gefällt werden müssen, die einen Absturz von Personen verhindert. Als Absicherung müssen daher wichtige Punkte beachtet werden. Ein Gerüst darf unter keinen Umständen auf einem Untergrund erstellt werden, wo das Gerüst sinken kann. Absturzsicherungen müssen errichtet werden, wenn die Absturzhöhe mehr als 2 Meter und bei Trägergerüsten mehr als 5 Meter beträgt. Eine weitere Unfallverhütungsvorschrift für den Bau besagt, dass Überlastungen des Gerüsts zu vermeiden sind. Die Standsicherheit muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Mängel und Gefahrenzustände müssen sofort am Gerüst beseitigt werden. Materialien und Standfestigkeit der Baugerüste werden vom Deutschen Institut für Normung (DIN) überwacht. DIN bildet mit seinen technischen Richtlinien allgemein anerkannte Regeln, die auch im Gerüstbau zu beachten sind. Weitere Informationen erhalten Sie auf Geruestbau.org!

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