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Fassadengerüste

Rohbau und Gerüstbau

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 30. April 2021
Lesedauer: 2 Minuten

Der Rohbau ist im Bauhandwerk ein Bauwerk, dessen äußeres Erscheinungsbild bereits fertiggestellt ist, bei dem jedoch der Innenausbau noch aussteht. Die Dachkonstruktion ist nach Beendigung der Rohbauphase ebenfalls angebracht. Der Abschluss des Rohbaus wird auf vielen Baustellen mit dem sogenannten Richtfest gefeiert. Der Bauleiter und alle Beteiligten der Errichtungsphase sind zu dieser Feierlichkeit am neu entstehenden Haus eingeladen.

Rohbau: verschiedene Formen

Die Nutzung des Gebäudes ist zu dem Zeitpunkt noch nicht möglich. Der Innenausbau wird nach Abschluss der Arbeiten am Rohbau und einer letzten Kontrolle der Statiker begonnen. Je nach Art und Weise gibt es verschiedenen Formen des Rohbaus. Je nach Baumaterial haben die folgenden Gewerke unterschiedlichen Anteil an der Errichtung des Rohbaus: Besonders bei modernen Gebäuden und Hochhäusern werden verstärkt Stahlbetonbauer und Stahlbauer beim Bau des Rohbaus benötigt. Im privaten Bereich findet man noch häufig den Mauerwerksbau als federführende Kraft. Das Zimmereihandwerk ist maßgeblich für die Errichtung des Dachstuhls verantwortlich.

Der Gerüstbauer ist in den Prozess des Rohbaus integriert. Typischerweise wird spätestens in der Endphase des Rohbaus ein Gerüst (oder Dachgerüst) aufgestellt. Der Aufbau des Mauerwerks kann zum Teil von innen und mit kleinen Bockgerüsten erfolgen, aber spätestens der Dachstuhlbau ist ohne die Anschaffung eines Baugerüstes nicht möglich. Die Sicherheit der Handwerker kann so besser gewährleistet werden. Wenn die Fassade verputzt wird, ist die Baufirma auf das Gerüst angewiesen. Der Außenputz und die Farbe können nur so aufgetragen werden. Dies kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt der Bauphase erfolgen.

Rohbau: Abstand zwischen Gerüst und Wand beachten

Wird ein Gerüst an den Rohbau angebracht, muss man darauf achten, dass der Abstand zwischen Wand und der Innenseite des Gerüsts nicht größer als 30 Zentimeter ist, denn ansonsten wird eine Sicherung zur Wand mit Geländerholmen oder Zwischenholm nötig. Dies ist in der Deutschen Industrienorm 4420 unter dem Thema Arbeits- und Schutzgerüste geregelt und dient der Absturzsicherung.

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