Der Bauleiter hat als Aufgabe, den ordnungsgemäßen und planvollen Fortschritt des Bauwerks zu beaufsichtigen. Er ist Ansprechpartner für seine Untergebenen und muss seine Führungsposition entsprechend ausfüllen. Neben anderen Aufgaben ist er für die Sicherheit und die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung zuständig. Generell trägt der Bauleiter die Verantwortung für das Bauwerk. Ist der Rohbau so weit abgeschlossen, dass ein Baugerüst errichtet wird, unterstehen die Handwerker des Gerüstbaus seiner Aufsicht.
Bauleiter: Vielfache Verwendung des Begriffs
Der Begriff des Bauleiters hat je nach Baubereich verschiedene Bedeutungen und wird deshalb unterschiedlich verwendet und die Abgrenzung ist nicht eindeutig möglich. Einerseits kann der Auftraggeber gemeint sein, andererseits die Führungsperson des ausführenden Bauunternehmens. Die Landesbauordnungen verstehen den Bauleiter in der Funktion des Auftraggebers. Im Gegensatz dazu steht die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Diese kennt den Begriff Objektüberwachung, welche die Bauleitung vonseiten des Auftraggebers meint. Der Begriff Bauleiter wird nur einmal in Verweis auf die Landesbauordnungen verwendet.
Der Tief- und Straßenbau benutzt den Begriff „Bauleiter“ für die ausführenden Unternehmen. Die Überwachung vonseiten des Auftraggebers wird als Bauoberleitung bezeichnet. Der Bauherr kann die Überwachung des Baufortschritts natürlich auch an einen Dritten abgeben. Er ist dann Sachverwalter des Bauherrens und prüft, ob das Bausoll erbracht wird, koordiniert die verschiedenen Handwerksberufe und klärt mit den beteiligten Bauunternehmen technische Details ab.