Sicherheit spielt im Gerüstbau eine übergeordnete Rolle. Beim Auf- und Abbau und während der Nutzung von Gerüstkonstruktionen sind lebenswichtige Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Die Gerüstbau Vorschriften sind von den Gerüstbauern unbedingt einzuhalten. Alle Gerüste sind über die dafür vorgesehenen Zugänge zu begehen und zu verlassen.
Das Herunterspringen von Gerüsten ist gesundheitsgefährdend und deshalb verboten. Nach längeren Arbeitsunterbrechungen, nach jedem Sturm, bei starken Frostzunahmen, nach ergiebigen Regenfällen und anderen Naturereignissen ist die Verbindungstechnik und der Gerüstunterbau zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzujustieren. Schutzgerüste wie beispielsweise Fang-, Dachfanggerüste oder Schutzdächer dürfen nicht mit Material und Werkzeugen belastet werden. Das Betreten dieser Gerüste ist untersagt.
Gerüste dürfen nur auf stabilem Untergrund errichtet werden. Neigungen am Untergrund müssen durch Fußplatten begradigt werden. Gerade während der Auf- und Abbauphasen ist das Gerüst vor unbefugtem Betreten und Benutzen durch Sperren und Kennzeichnungen zu sichern. Veränderungen dürfen nur durch den Gerüsthersteller oder unter seiner Anleitung und Überwachung durchgeführt werden.
Sicherungsmaßnahmen gelten auch nach der Verdingungsordnung
Die Sicherungsmaßnahmen beim Gerüstbau erhalten dann ihre Gültigkeit, wenn alle Bauleistungen vertraglich geregelt sind. Dieses Verfahren wird durch die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt. Dieses dreiteilige Klauselwerk, ist weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung. Die Beachtung und Einhaltung dieser Regeln ist für öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Bauleistungen verbindlich. Das VOB regelt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, was die Nutzung von Materialien regelt. Die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen regelt die technische Ausführung, wie beispielsweise die Abgrenzung von Nebenleistungen und Abrechnungsregeln.
Neben den Regelungen der VOB und der Sicherungsmaßnahmen sind die Grundlagen der Leistungsbeschreibungen im Gerüstbau durch die DIN 18451 geregelt. Diese DIN-Vorschrift regelt die Kalkulation und die Abrechnung des Gerüstbauprojekts, die Anforderungen an Stoffe und Bauteile sowie die Ausführung von Gerüstarbeiten und die Gebrauchsüberlassung von Gerüsten. Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen, Vorschriften und Regelungen im Internet auf Geruestbau.org oder fragen Sie Ihren Gerüsthersteller vor Ort!